Vogelgrippe: Geflügel muss zurück in den Stall

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In einem landwirtschaftlichen Putenmastbetrieb im Landkreis Oldenburg – unweit der südlichen Grenze zur Stadt Delmenhorst – ist heute die Geflügelpest ausgebrochen. Der betroffene Bestand wurde bereits geräumt.

Unter Geflügelpest beziehungsweise Vogelgrippe ist die Infektion mit dem aviären Influenzavirus des hochansteckenden Typs zu verstehen. Diese Viren können Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Wasser- und andere Vögel infizieren. Betroffene Wildvögel können zur Ausbreitung der Seuche in Hausgeflügelbestände beitragen. Insbesondere wildlebende Wasservögel sind häufig symptomlose Träger und Ausscheider der Viren. Daher müssen bei Ausbruch alle empfindlichen Geflügelbestände im gefährdeten Bezirk umgehend aufgestallt werden, um jeglichen Kontakt – vor allem zu Wildvögeln – zu unterbinden. Die Infektion mit dem HPAI-Virus führt beim Hausgeflügel oft zum Tod der infizierten Tiere. Wenn die Geflügelpest ausbricht, werden die Vögel des betroffenen Bestandes daher zur Vermeidung der Ausbreitung umgehend getötet. Damit gehen natürlich häufig auch wirtschaftliche Schäden einher.

Strenge Auflagen

Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, laufen derzeit weitreichende Untersuchungen von weiteren Beständen. Eine sogenannte Restriktionszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb wurden eingerichtet, innerhalb derer für Geflügelhaltungen und -transporte nun strenge Auflagen gelten. Auch die Stadt Delmenhorst ist vom Vogelgrippe-Ausbruch im benachbarten Landkreis betroffen: Rund 45 Geflügelhaltungen mit etwa 900 Tieren auf dem Gebiet der Stadt Delmenhorst unterliegen der amtlichen Beobachtung. Es gilt eine Aufstallungs- und Abschirmungspflicht des gehaltenen Geflügels, Geflügeltransporte in diesem Bereich sind verboten.

 

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