Soziale Sicherung für Geflüchtete aus der Ukraine

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Seit dem 1. Juni haben Geflüchtete aus der Ukraine ab dem 15. Lebensjahr Anspruch auf Grundsicherung in Form von Arbeitslosengeld II (ALG II) und können Ihre Krankenkasse dann frei wählen. Diese stellt ihnen eine Versichertenkarte aus, mit der sie Leistungen bei Ärzten, Therapeuten, in Kliniken oder Apotheken erhalten.

Jeden Donnerstag treffen sich in den Räumen des Deutschen Roten Kreuzes von 14 bis 16 Uhr die Familien aus der Ukraine, um miteinander zu sprechen, sich über verschiedene Probleme auszutauschen, mit Kindern zu spielen und zu basteln, Deutsch zu lernen und vieles mehr. Kürzlich wurde zu diesem Treffen Herr Torsten Meine von der Krankenkasse „BARMER“ eingeladen, um über die Krankenversicherung zu informieren. Danach wurden die Teilnehmer einzeln beraten. Aufgrund des großen Bedarfs, wurden die Einzelberatung auch am Folgetag im CafeKö fortgesetzt.

Bildquelle: Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Delmenhorst e.V.

 

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