Preisbremse: StadtWerkegruppe informiert über neue Abschläge

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Um die Belastung der Bürger angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt.

Die StadtWerkegruppe wird ihre Kundinnen und Kunden bis zum 1. März mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken und wie hoch die neuen Abschläge sein werden. Diese neuen Abschläge werden dann erstmals am 1. April eingezogen. Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel der Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Der Referenzpreis für Gas beträgt 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh), für Fernwärme 9,5 Cent/kWh und für Strom 40 Cent/kWh. Für die Energie, die über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbraucht wird, zahlt man den mit den Stadtwerken Delmenhorst vertraglich vereinbarten Tarif.

Trotzdem sparsam bleiben

Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst sind sie auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen. Wer wissen möchte, wie hoch die monatlichen Kosten in etwa ausfallen könnten, kann unter www.stadtwerkegruppe-del.de den Gas- und Strompreisbremsenrechner nutzen. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kostenbelastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Tipps zum Energiesparen finden Interessenten unter www.stadtwerkegruppe-del.de.

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