Osterfeuer in Hude

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Mit Blick auf die angekündigte Aufhebung von Corona-Beschränkungen wünschen sich viele Bürgerinnen und Bürger, dass in diesem Jahr endlich wieder Osterfeuer stattfinden können. Aus diesem Anlass gibt die Gemeinde Hude vor allem für die Veranstalter folgende Informationen:

Grundsätzlich ist eine Entsorgung von Gartenabfällen, Strauchschnitt etc. durch Verbrennen unzulässig. Eine Ausnahme stellen jedoch die sogenannten Brauchtumsfeuer dar, die in Niedersachsen im Wesentlichen als Osterfeuer bekannt sind. Hierfür gibt es eine Anmeldepflicht unter Angabe des Ortes (Voraussetzung für die Anerkennung als Osterfeuer ist der zeitliche Zusammenhang mit der Osterzeit und die Entzündung des Feuers am Karsamstag/Ostersonntag).  Bisher waren Angaben über die Anzahl der Teilnehmenden dabei nicht erforderlich, allerdings ergeben sich aus der pandemischen Lage eventuell Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebote. Insofern sind die geltenden Vorschriften der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen zwingend zu beachten.

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