Hunde an die Leine, Katzen unter Aufsicht

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Der Frühling macht sich langsam bemerkbar, die Tierwelt beginnt bereits nach und nach ihr lebhaftes Treiben. Ein Zeichen dafür ist der Vogelgesang. Auch der Nestbau und die Aufzucht stehen wieder auf dem Programm. Störungen können die tierischen Eltern und ihren Nachwuchs dabei empfindlich treffen: Neugierig herumstöbernde Hunde etwa lösen nicht nur in Wäldern, sondern auch in der freien Landschaft schnell fatale Folgen aus.

Deshalb dürfen während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli Hunde nur an der Leine in Wälder, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete und frei zugängliche Grünanlagen. Freien Auslauf können Hundebesitzer ihren Lieblingen auf der Freilauffläche „Im Delmegrund“ gönnen. Der Fachdienst Stadtgrün und Naturschutz dankt allen Herrchen und Frauchen für ihr Verständnis und die Einhaltung der Leinenpflicht. Neben den Hundehaltern bittet man auch die Katzenbesitzer um Rücksicht. Jungvögel zum Beispiel, die als Nestflüchter am Boden hocken, fliegen nicht sofort und werden von ihren Elternvögeln beobachtet. Um Katzen da gar nicht erst in Versuchung zu führen, sollten Besitzer ihre Mieze deshalb zurückhalten, um den Jungvögeln eine faire Lebenschance zu ermöglichen.

Naturschutz beginnt vor der eigenen Haustüre

Bei der Gartenpflege ist außerdem zu beachten, dass nach dem Bundesnaturschutzgesetz Hecken, „lebende Zäune“, Gebüsche und andere Gehölze und Bäume in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen. So sollen besonders die „Kinderzimmer“ der Vögel geschützt werden. „Wir leben alle von und in der Natur“, sagt die Leiterin des Fachdienstes Stadtgrün und Naturschutz, Ute Rößler, und appelliert: „Schützen wir sie gleich vor unserer eigenen Haustüre, das hält uns gesund!“

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