Erster Landkreis schränkt Wassernutzung ein

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Das nur rund 60 Kilometer entfernte Nienburg hat als erster Landkreis in Deutschland aufgrund der aktuellen Trockenheit die Wassernutzung eingeschränkt: Ab einer Außentemperatur von 24 Grad dürfen zwischen 11 und 19 Uhr keine Grünflächen mehr mit Wasser aus öffentlichen Brunnen oder aus Pumpen beregnet werden.

Dies betrifft sowohl private Gärten als auch öffentliche Grün- und landwirtschaftliche Nutzflächen. Hintergrund der Entscheidung sind extrem gesunkene Grundwässerstände; teils wurden hier historische Tiefstände bereits unterschritten. Aus dem Wasserwerk Annenheide werden noch keine außergewöhnliche Belastungen gemeldet. Damit das so bleibt, bittet die StadtWerkegruppe die Delmenhorsterinnen und Delmenhorster weiterhin um einen umsichtigen Umgang mit Trinkwasser: Das Bewässern der Rasenflächen und das Befüllen von Pools sollte auf ein absolut notwendiges Maß reduziert werden. Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpen oder Schläuchen – etwa zum Zweck der Bewässerung – ist grundsätzlich nicht erlaubt. Darauf weist der städtische Fachdienst Umwelt aufgrund der aktuellen Wetterlage und der damit einhergehenden niedrigen Wasserstände hin. Das Abzapfen von Wasser fällt auch nicht unter den sogenannten Gemeingebrauch im Sinne des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG). Das Entnahmeverbot dient vorrangig dem Schutz von Gewässern und deren Ökosystemen. Eine anhaltende Wasserentnahme könnte zur Austrocknung und damit zum Absterben der vorhandenen Flora und Fauna führen. Wer gegen das Entnahmeverbot verstößt, kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro belangt werden.

Bildquelle: Fotolia

 

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