Einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt ab 16. März

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Dank einer gestern erlassenen Allgemeinverfügung gilt auch in Delmenhorst ab morgen die einrichtungsbezogene Impfpflicht: Wer in einer ambulanten oder (teil-)stationäre Einrichtungen des Gesundheitswesens tätig ist und ältere oder pflegebedürftige Menschen betreut, muss fortan gegen Corona geimpft sein.

Somit müssen Betroffene spätestens bis heute Abend der Leitung des jeweiligen Unternehmens einen Impf- oder Genesenennachweis oder eine ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Impf-Kontraindikation vorlegen. Die Arbeitgeber beziehungsweise Einrichtungsleitungen sind verpflichtet, das ab Mittwoch freigeschaltete Portal unter mebi-niedersachsen.de unverzüglich zur Meldung von Mitarbeitenden zu nutzen, die unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach Paragraf 20a IfSG fallen. Meldungen per E-Mail an den Fachdienst Gesundheit der Stadt Delmenhorst werden nicht akzeptiert. Betroffene Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer brauchen sich auch nicht selbstständig an den Fachdienst Gesundheit zu wenden. Für Ungeimpfte drohen zukünftig allerdings Bußgelder und Zutrittsverbote.

Bildquelle: Alexander Raths / Adobe Stock

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