CDU fordert: Landleben als kulturelles Erbe schützen

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Das traditionelle Dorfleben und Nähe zur Landwirtschaft prägen unsere Region seit Generationen. Doch während die eingesessene Bevölkerung das Landleben und die damit verbundenen Gerüche und Geräusche gewöhnt ist, leben immer mehr Menschen hier, die diese nicht länger tolerieren wollen.

In der Folge kommt es regelmäßig dazu, dass sich Gerichte der unterschiedlichen Ebenen mit solchen Streitfragen auseinandersetzen müssen: Hier kräht der Hahn zu laut, dort stört der Lärm des vorbeifahrenden Treckers beim Sonnenbad oder die Kühe auf der Weide irritieren die eigenen Haustiere. Zur Entlastung der ohnehin überlasteten Gerichte sowie zum Erhalt der bestehenden Strukturen fordert der CDU-Kreisverband Wildeshausen, ortsübliche Emissionen des Landlebens als kulturelles Erbe zu schützen. Frankreich habe mit der Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes Maßstäbe gesetzt, betont der Kreisvorsitzende Philipp Albrecht.

Landlärm als Kulturgut

In Frankreich gilt Landlärm im üblichen Maße nun nicht mehr als Störung, sondern als erhaltenswertes Kulturgut. Eine ähnliche gesetzliche Regelung ließe sich auch in Deutschland umsetzen. „Eine entsprechende Petition mit 70.000 Unterzeichnern zeigt, dass dieses Vorhaben bei der Landbevölkerung auf viel Zustimmung trifft. Nun ist die Politik gefragt, dem Beispiel der Franzosen zu folgen und den Erhalt der Dörfer und Bauerschaften durch ein solches Gesetz zu fördern“, fordert Albrecht.

Bild: Der CDU-Kreisverband Wildeshausen will Klagen gegen ländliche Geräusche und Gerüche nach französischem Vorbild erschweren. Bildquelle: Val Thoermer / Fotolia

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