Stadt und Polizei weisen auf verstärkte Kontrollen zu Ostern hin – Verstöße werden nicht toleriert

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In einer gemeinsamen Mitteilung gaben die Stadt Delmenhorst und die Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch gestern, 8. April, bekannt, dass über die bevorstehenden Osterfeiertage die Einhaltung der Restriktionen noch intensiver kontrolliert wird. Personen, von denen die Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus missachtet werden, haben keinerlei Toleranz zu erwarten.
 
Mehrere Wochen begleitet die Corona-Pandemie die Delmenhorster und wird auch noch in absehbarer Zukunft zum Alltagsleben dazugehören. Die Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch, die Stadt Delmenhorst und die jeweiligen Kommunen nahmen schon seit Dienstag, 7. April, als die Niedersächsische Verordnung in Kraft trat, flächendeckende Kontrollmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus vor.

Umfassende Kontrollen wurden zumeist von den Bürger akzeptiert

Bisher konnte erfreulicherweise festgestellt werden, dass die neuen Regelungen bei den Bürgern überwiegend auf Akzeptanz gestoßen sind und tagtäglich umgesetzt werden. Ein Großteil der Bevölkerung hat den Ernst der Lage erkannt, ist zudem gut informiert und hält sich an die geltenden Regelungen.

Dieser Eindruck wurde auch am vergangenen Wochenende im Zusammenhang mit der Öffnung der Baumärkte und Gartencenter erneut bestätigt. Von der Polizei wurde im hiesigen Bereich keinerlei Fehlverhalten der Bürger festgestellt, sondern ganz im Gegenteil zeigten Kunden Verständnis, warteten geduldig in langen Warteschlangen und hielten den Mindestabstand zu anderen Personen ein.

Trotz dieser positiven Bilanz legen Oberbürgermeister Axel Jahnz (SPD) und Jörn Stilke, der Leiter der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch, besonderes Augenmerk auf die kommenden Osterfeiertage. Die vorhergesagten angenehmen Temperaturen laden zu unzähligen Aktivitäten im Freien, größeren Feierlichkeiten oder zu touristischen Ausflügen in Naherholungsgebiete ein.
 

Polizeipräsenz wird erhöht

Vor diesem Hintergrund haben sich die Stadt Delmenhorst und die Polizei besonders auf die Osterfeiertage vorbereitet, um die bestehenden Regelungen der Niedersächsischen Verordnung weiterhin durchzusetzen. Zu diesem Zweck werden deutlich mehr Polizeibeamte auf den Straßen im Einsatz sein und in Zusammenarbeit mit den Kontrolleinheiten der Stadt Delmenhorst die Einhaltung der Regelungen verstärkt überprüfen.
 

Gottesdienste und Osterfeuer sind nicht erlaubt

In diesem Zusammenhang müssen die Bürger vor allem im öffentlichen Raum mit Kontrollen rechnen. Vorrangig behalten die Polizisten Baumärkte, Eisdielen, Gaststätten und Restaurants, Parks, Spielhallen, Supermärkte sowie beliebte Treffpunkte und Ausflugsziele im Visier.

Darüber hinaus sind Gottesdienste in Kirchen oder Zusammenkünfte in Einrichtungen anderer Glaubensgemeinschaften aufgrund des Ansammlungsverbotes nicht mehr gestattet. Gleiches gilt für die zur Osterzeit traditionellen Osterfeuer.

„Wir sind auf zahlreiche Verstöße vorbereitet und in der Lage diese konsequent zu unterbinden. Allerdings hat die Erfahrung gezeigt, dass sich der Großteil der Bürgerinnen und Bürger aus eigener Motivation an die Regelungen hält. Wir appellieren, die Regelungen auch weiterhin mit Vernunft umzusetzen und sich nicht wegen der anstehenden Feiertage zu anderen Verhaltensweisen verleiten zu lassen“, lassen Jahnz und Stilke verlauten.
 
Bedeutende Aspekte, die es in Delmenhorst sowie den beiden Landkreisen Oldenburg und Wesermarsch zu beachten gilt, werden hier aufgelistet:

– Kontakte zu Personen außerhalb des eigenen Hausstandes sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
– Nicht verboten, aber nicht zu empfehlen, bleiben Besuche im engsten Familienkreis und unter Lebenspartnern sowie mit wenigen engen Freunden oder sehr guten Bekannten. Auch Alte, Kranke oder Menschen mit Einschränkungen dürfen besucht werden, wenn diese außerhalb von Einrichtungen wohnen. Allerdings sind derartige Besuche immer unter dem Gesichtspunkt eines absolut nötigen Minimums gestattet. (Leitfrage: „Steht der Besuch im Verhältnis zu der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus?“)
– Feiern sind nicht erlaubt.
– Der Mindestabstand von anderthalb Metern in der Öffentlichkeit zu Personen außerhalb des eigenen Hausstandes ist einzuhalten.
– Treffen in der Öffentlichkeit sind auf zwei Personen beschränkt; es sei denn, es handelt sich um Angehörige oder Personen des eigenen Hausstandes. Der Mindestabstand ist einzuhalten.
– Der Aufenthalt in Ferienhäusern oder -wohnungen zu touristischen Zwecken sowie das Campen sind untersagt.
– Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen oder Einrichtungen anderer Glaubensgemeinschaften sind verboten.
– Ein Picknick und Grillen im Freien mit mehr als zwei Personen außerhalb des eigenen Hausstandes sind untersagt.
– Restaurants oder ähnliches müssen geschlossen bleiben. Der Außer-Haus-Verkauf ist erlaubt, wenn Kunden untereinander einen Mindestabstand von anderthalb Metern einhalten, der Verzehr von Speisen und Getränken in einem Umkreis von über 50 Metern zum Restaurant oder ähnlichem erfolgt und Speisen telefonisch oder elektronisch vorbestellt wurden. Eine bargeldlose Bezahlung sollte bevorzugt werden.
– Gruppenausfahrten mit dem Motorrad sind nicht erlaubt.
 
Die Inhalte der aktuellen Allgemeinverfügung sind unter dem folgenden Link nachzulesen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/erlasse-und-allgemeinverfuegung/vorschriften-der-landesregierung-185856.html. Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html zu finden. Weiterführende Informationen über die einzelnen Regionen enthalten die jeweiligen Internetpräsenzen der Kommunen.
 
Bild: Die Stadt und die Polizei weiten die Kontrollen zur Einhaltung der neuen Bestimmungen an Ostern noch einmal aus.

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