„Frühjahrsputz“ am eigenen Grundstück: Rückschnitt für die Verkehrssicherheit

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Grundstückseigentümer sollten zum Frühlingsanfang prüfen, ob die Anpflanzungen auf dem eigenen Grundstück zurückgeschnitten werden müssen. Dies gilt insbesondere im Bereich von Straßenkreuzungen und – einmündungen, ebenso sind Geh- und Radwege eingeschlossen. Darauf weist die Gemeinde Ganderkesee hin.
 
Zwar stammt dieser Tipp aus der Nachbargemeinde, doch auch Delmenhorster machen sicher nichts falsch, wenn sie diese Hinweise beherzigen: Pflanzen, die über das eigene Grundstück hinausragen, können die Verkehrssicherheit beeinträchtigen oder den fließenden Verkehr behindern. Besonders gefährdet sind Kinder, die laut Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen. Durch überhängende Zweige und Äste können Kinder zum Ausweichen auf die Straße gezwungen sein, wodurch eine erhöhte Unfallgefahr droht. Außerdem dürfen Verkehrszeichen und Straßenschilder nicht durch Äste und Zweige, die aus dem eigenen Garten herauswuchern, zugewachsen sein. Auch Straßenlaternen müssen (sofern nötig) vom Grün befreit werden, sodass sie die Verkehrsflächen optimal ausleuchten können.
 

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