Noch kein Ende im Gebührenstreit Innenstadtsanierung
Nachdem der Stadt Delmenhorst vom Verwaltungsgericht Oldenburg die fehlerhafte und nicht haltbare Ausfertigung ihrer Gebührenbescheide attestiert worden ist, steht für die Ratsgruppe DL/P/DL fest, dass alle seinerzeit erlassenen Verwaltungsakte rechtswidrig waren. Betroffenen, die die von der Stadt erlassenen Ausbaubeitragsbescheide noch nicht angefochten haben, wird geraten, sich nun rechtlich beraten lassen, um die erhobenen Beiträge zurückfordern zu können.
Dem Standpunkt der Stadtverwaltung, dass sie diese trotz der Rechtswidrigkeit der Bescheide nicht erstatten müsse, stünde § 48 VwVfG entgegen. Durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg und die in der mündlichen Verhandlung ergangenen „richterlichen Hinweise“ hätten die städtischen Vertreter einsehen müssen, dass die angefochtenen Bescheide rechtswidrig waren. Andernfalls hätte man seitens der Stadt wohl nicht noch während der Verhandlung die im Klagewege angefochtenen Bescheide aufgehoben. Möglicherweise sollte dadurch ein ablehnendes Urteil und somit ein Präzedenzfall für die übrigen Bescheide verhindert werden. Denn ein rechtswidriger belastender Verwaltungsakt kann nach § 48 VwVfG aufgehoben werden, insoweit gibt es seitens der Stadt kein Ermessen. Die Ratsgruppe empfiehlt der Stadt Delmenhorst daher, alle Bescheide in diesem Zusammenhang aufzuheben und die Gebühren zu erstatten, um sich und den Anliegern langwierige Prozesse vor den Verwaltungsgerichten zu ersparen.
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