Zuschüsse für Familienerholung

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Das Corona-Virus scheint beherrschbar zu werden: Reisen ist wieder möglich. Das Land Niedersachsen bezuschusst auch im Jahr 2021 Erholungsurlaub für Familien mit geringem Einkommen. Noch vorhandene finanzielle Mittel für Familien aus dem Oldenburger Land können über den Landes-Caritasverband (LCV) beantragt werden.

Grundsätzlich gilt: Die Erholungsmaßnahme in familiengerechten Unterkünften wird für mindestens sieben und höchstens 14 Übernachtungen bezuschusst. Alle Familienmitglieder sollten daran teilnehmen und die Unterkunft muss innerhalb Deutschlands liegen. Gefördert  werden Erholungsaufenthalte von Familien oder Einelternfamilien mit mindestens einem Kind, die Sozialleistungen erhalten – etwa Arbeitslosengeld II (Hartz 4), Hilfe zum Lebensunterhalt oder  Wohngeld.

Welche Einkommensgrenze gilt?

Eine Förderung ist darüber hinaus auch dann möglich, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird: Bei einer dreiköpfigen Familie mit zwei Erwachsenen und einem Kind kann die Erholungszeit gefördert werden, sofern das Jahreseinkommen unter 27.800 Euro liegt. Bei einer fünfköpfigen Familie (zwei Erwachsene mit drei Kindern) liegt die Fördergrenze bei weniger als 45.000 Euro Jahreseinkommen. Und bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind ist eine Förderung möglich, wenn die Summe unter 24.500 Euro liegt. Das Kindergeld zählt dabei grundsätzlich nicht zum Einkommen.

Bildquelle: Fotolia

 

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