Zehn Osterfeuer in Delmenhorst

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Für viele Delmenhorster gehört der Besuch eines Osterfeuers zur festen Tradition am Osterwochenende. In diesem Jahr werden insgesamt zehn Brauchtumsfeuer im Stadtgebiet abgebrannt.

Ein Osterfeuer für Ostersonnabend angemeldet haben die Nachbargemeinschaft Hasbergen-Mitte (Zum Forthkamp), der Kleingärtnerverein Deichhorst (Mittelplatz Kleingärtnerverein), die Nachbargemeinschaft Heidkrug (Neuenbrücker Weg 22), die Interessengemeinschaft Brandhöfen (gegenüber Schohasberger Straße 49), die Nachbargemeinschaft Wilhelm-Tell-Weg (Wilhelm-Tell-Weg 31), der Ortslandvolkverband Delmenhorst (Annenweg) und das Hasberger Kirchend (Zur Aue). Am Ostersonntag lodern drei weitere Feuer in der Stadt: Beim Ortslandvolkverband Delmenhorst (Bei der Klenkerei 50), bei der Dorfgemeinschaft Mühlenende (Hasberger Dorfstraße 7) und bei der Interessengemeinschaft Marschkämpe (Marschkämpe).

Private Feuer sind verboten

Der städtische Fachdienst Veterinär- und Ordnungswesen weist darauf hin, dass Osterfeuer nach der „Verordnung der Stadt Delmenhorst über das Abbrennen von Brauchtumsfeuern im Rahmen der Brauchtumspflege“ nur noch unter bestimmten Bedingungen veranstaltet werden dürfen. So seien private Osterfeuer nicht mit dem Begriff der Brauchtumspflege zu vereinbaren und deshalb unzulässig. Zulässig ist ein Osterfeuer, wenn es innerhalb einer Gemeinschaft veranstaltet wird, beispielsweise von Vereinen. Alle Auflagen zu Brauchtumsfeuern zum Schutz von Menschen und Umwelt finden sich im auf der städtischen Internetseite unter www.delmenhorst.de/satzungen.

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