Zähe Verhandlungen bei Bund-Länder-Gesprächen – Harter Lockdown zu Ostern

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Etwa zwölf Stunden dauerten die Bund-Länder-Gespräche zu möglichen Corona-Maßnahmen am 22. März. Gerade das Thema Urlaub sorgte offenbar für enorme Diskussionen. Letztlich einigte man sich über eine Verlängerung der bisher getroffenen Maßnahmen und einen kurzen, harten Lockdown über die Osterfeiertage.

Rund zwölf Stunden, bis tief in die Nacht hinein, diskutierten Kanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs über die Corona-Maßnahmen. Letztlich einigte man sich dann auf folgende Punkte:

Verlängerung der bisherigen Maßnahmen

Der bisherige Lockdown wird bis zum 18. April verlängert. Einzig an den Osterfeiertagen soll es teilweise Verschärfungen geben. Zwischen Gründonnerstag und Ostermontag soll das wirtschaftliche, öffentliche und private Leben soweit es geht heruntergefahren werden. „Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause“, heißt es im Beschlusspapier.

Harter Lockdown über die Ostertage

Über Ostern gilt ein Verbot von Ansammlungen im öffentlichen Raum, bereits geöffnete Außengastronomie muss geschlossen werden. Der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) gelten einmalig als „Ruhetage“. Private Zusammenkünfte sind mit einem weiteren Haushalt möglich (insgesamt ist ein Treffen aber auf fünf Personen beschränkt). Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Nur der Lebensmittelhandel und Tankstellen dürfen am Samstag öffnen. Religiöse Zusammenkünfte soll es nur digital geben dürfen. Impf- und Testzentren bleiben geöffnet.

Streitthema „Reisen“

Medienberichten zufolge soll es bei den Gesprächen besonders viel Streit beim Thema Reisen gegeben haben. Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz pochten darauf, Urlaub in Deutschland möglich zu machen, etwa in Ferienhäusern oder im Wohnmobil oder Wohnwagen, insofern diese über eigene Sanitäranlagen verfügen und das Essen selbst organisiert wird. Dieser Vorschlag wurde jedoch nicht zugelassen. Ins Ausland dürfen die Menschen dagegen nach wie vor fliegen, allerdings mit der Änderung, dass sie künftig, egal aus welchem Land sie nach Deutschland einreisen, einen Corona-Tests vor der Einreise machen müssen.

Notbremse konsequent durchsetzen

Es gilt zwar bereits, dass Lockerungen zurückgenommen werden sollen, wenn die 7-Tage-Inzidenz  den Wert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet, allerdings halten sich da nicht alle Regionen dran. Es wurde also noch einmal darauf hingewiesen, die sogenannte „Notbremse“ auf konsequent umzusetzen, wenn die Werte steigen.

Symbolbild: Bund und Länder wollen das wirtschaftliche, öffentliche und private Leben über die Osterfeiertage so weit es geht herunterfahren. Bildquelle: Adobe Stock.

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