Wollepark: Gebäude Westfalenstraße 8 darf abgerissen werden

Wie die Stadt heute mitteilt, hat das Verwaltungsgericht Oldenburg die Abbruchanordnung der Stadt Delmenhorst für das Gebäude an der Westfalenstraße 8 bestätigt. Somit darf die Stadt das Gebäude abreißen lassen.

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Schon länger kämpft die Stadt darum, das Wollepark-Areal attraktiver zu gestalten. Da seitens mancher Gebäudeeigentümer aber keine Kooperation stattgefunden hat, um die leerstehenden Wohnblocks zu attraktivieren, hatte die Stadt auch einen Abriss in Erwägung gezogen. Am 20. November 2012 hatte der Fachdienst Bauordnung der Stadt Delmenhorst gemäß Paragraf 54 der Niedersächsischen Bauordnung eine Abbruchanordnung für das Gebäude Westfalenstraße 8 verfügt.
 

Gebäude ist marode

Der Verfügung vorangegangen war nach Angaben der Stadt eine Begehung des seit rund zehn Jahren leer stehenden Wohnblocks mit 122 Wohneinheiten. Dabei waren sowohl im Äußeren als auch im Inneren starke und fortschreitende Schäden festgestellt worden.
 

Eigentümer hatte erfolglos geklagt

Der Eigentümer war mit dem bevorstehenden Abriss allerdings nicht einverstanden und reichte im April 2013 Klage gegen die Abriss-Anordnung ein. Die Klage wurde vom Verwaltungsgericht Oldenburg jetzt abgewiesen. Die Stadt darf das Haus Westfalenstraße 8 somit abreißen lassen.
 

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