„Weihnachtsruhe“: Ab Heiligabend gilt Warnstufe 3

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Das Land Niedersachsen ordnet wegen der Corona-Lage als erstes und bisher einziges Bundesland eine „Weihnachtsruhe“ an: Vom 24. Dezember 2021 bis zum 2. Januar 2022 gelten in ganz Niedersachsen die noch einmal verschärften Regelungen der Warnstufe 3. 

Große Silvesterpartys sind daher nicht möglich, Discos bleiben in diesem Zeitraum geschlossen, Restaurants und Hotels offen. Die allgemeine „Weihnachtsruhe“ wurde in der neuen Corona-Verordnung verankert, die gestern in Kraft getreten ist. Außerdem hebt die Landesregierung an den letzten Schultagen vor den Weihnachtsferien die Präsenzpflicht an Schulen auf. Vom 20. Dezember an – und damit drei Tage vor Ferienbeginn – können die Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern vom Unterricht befreit werden. Für weitere Informationen hat die Stadtverwaltung wieder ein Corona-Bürgertelefon eingerichtet. Unter der Nummer (04221) 99-2271 werden montags bis donnerstags von 8 bis 16.30 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr Fragen rund um die Pandemie und deren Eindämmung beantwortet.

Bildquelle: Adobe Stock

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