Wegen der Brut- und Setzzeit gilt seit heute eine Leinenpflicht für Hunde – Katzen im Zaum halten

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Hundehalter sind mit Anbruch des heutigen Donnerstags, 1. April, während der bis zum 15. Juli andauernden Brut- und Setzzeit dazu verpflichtet, ihre Vierbeiner in Wäldern, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie offenen Grünanlagen anzuleinen. Darauf wies der städtische Fachdienst Stadtgrün und Naturschutz hin. Mehr Aufmerksamkeit sollten ebenfalls Katzenhalter ihren Stubentigern widmen. Es geht um den Schutz und den Erhalt von Lebensräumen.
 
Über das gesamte Jahr ist es beispielsweise auf der Hundefreilauffläche „Im Delmegrund“ möglich, Hund ohne Leine laufen zu lassen. Für die Dauer der Brut- und Setzzeit wird außer der Leinenpflicht für Hunde vom Fachdienst Stadtgrün und Naturschutz noch die Bitte an die Katzenbesitzer herangetragen, mit ihren Katzen Vorsicht walten zu lassen und diese von Jungvögeln abzuhalten. Gerade junge Vögel, die sich als Nestflüchter am Boden befinden, fliegen nicht gleich und werden von ihren Elternvögeln beaufsichtigt.
 

Beschneiden von Hecken und Gebüschen ist bis zum 30. September verboten

Des Weiteren informiert die Stadtverwaltung in diesem Kontext darüber, dass gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) noch bis zum 30. September Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze weder abgeschnitten noch auf den Stock gesetzt werden dürfen. In diesem Zeitraum stellen diese Orte Lebensräume zahlreicher Vogelarten dar.
 
Bild: Hunde müssen auf Grünflächen ab sofort mit einer Leine versehen werden, weil die Brut- und Setzzeit angelaufen ist.

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