Wasser darf nicht aus Gewässern gepumpt werden – Stadtwerke raten zu sparsamem Verbrauch

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Wegen der momentanen Wetterlage und den darauf zurückgehenden niedrigen Pegelständen, informiert der Fachdienst Umwelt darüber, dass Wasser nicht aus Oberflächengewässern entnommen werden darf. Angesichts der Hitzewelle richteten die Stadtwerke kürzlich einen Appell an die Delmenhorster Bürger, nicht unnötig Wasser zu verschwenden.
 
Es ist verboten, Wasser zum Beispiel zur Bewässerung mithilfe von Pumpen oder Schläuchen aus Oberflächengewässern abzuführen. Keineswegs gehört das Abzapfen von Wasser zum sogenannten Gemeingebrauch im Sinne des Paragrafen 32 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG). Vor allem soll das Entnahmeverbot die Gewässer und deren Ökosysteme schützen.
 

Bis zu 50.000 Euro Strafzahlung sind möglich

Durch ein permanentes Entnehmen von Wasser bestehe nämlich die Gefahr, dass Gewässer austrocknen und die dort existierende Tier- und Pflanzenwelt absterben. Sollte sich jemand dem Verbot widersetzen, droht derjenigen Person ein Bußgeld von maximal 50.000 Euro. In eine ähnliche Richtung geht aus das Anliegen, das gestern die Pressesprecherin der Stadtwerkegruppe Britta Fengler vorbrachte.
 

Das Bewässern von Rasen und Auffüllen von Pools gilt es zu vermeiden

Sie vermeldete, dass sich der Wassergebrauch in der Stadt aktuell bei etwa 13.000 Kubikmeter befinde und innerhalb dieser besonders heißen Tage noch zunehmen werde. Mit Blick auf die steigenden Temperaturen stellte im Namen der Stadtwerke die Bitte an die Bürger, so achtsam wie möglich mit Wasser umzugehen. Das schließt auch mit ein, weitestgehend darauf zu verzichten, den Rasen zu sprengen und Pools zu füllen.
 

Wasser sollte nur im Rahmen verbraucht werden

Ein Beitrag zu sparsamen Verbrauch lasse sich auch leisten, indem Wasser aufgefangen wird. Auf diese Weise gewonnenes Wasser könne beispielsweise dazu genutzt werden, Blumen zu gießen. Zu diesen Möglichkeiten geselle sich eine andere Sparmaßnahme hinzu, nämlich besser nur über kurze Zeit zu duschen und während des Einseifens den Wasserhahn zugedreht zu lassen.
Nichtdestotrotz sei es notwendig, für Tiere im Garten eine Trinkmöglichkeit zu haben. Die Stadtwerkegruppe wendet sich mit diesem Appell an all ihre Kunden und setzt dabei auf deren umsichtiges Verhalten.
 
Update 25. Juli: Auf Nachfrage teilte die Verwaltung mit, dass Wasser aus privaten Brunnen nicht von den Verboten betroffen ist. Dieses kann daher wie gewohnt genutzt werden.
Beispielbild: Mit einem Schlauch Wasser aus Binnengewässern abzupumpen, ist verboten. Auch auf die Bewässerung des Rasens oder Gartens mit dem Schlauch sollte verzichtet werden. Bildquelle: Fotolia

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