Wasser darf nicht aus Gewässern entnommen werden – Fachdienst Umwelt erinnert an Verbot

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Nachdem angesichts der momentanen Wetterlage gestern, 5. August, von Seiten der Stadtwerke zum sparsamen Wasserverbrauch aufgerufen wurde, meldete sich heute (6. August) der Fachdienst Umwelt zu Wort. Er erteilt mit Rücksicht auf die mit dem Wetter verbundenen niedrigen Pegelstände den Hinweis, dass es allgemein nicht gestattet ist, Wasser aus Oberflächengewässern unter Zuhilfenahme von Pumpen oder Schläuchen abzuzapfen. Hoch kann eine Geldstrafe ausfallen.
 
Auf keinen Fall wird das Abzwacken von Wasser für verschiedenste Zwecke, wie beispielsweise die Bewässerung, vom sogenannten Gemeingebrauch im Sinne des Paragrafen 32 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) gedeckt. Vor allem soll das Entnahmeverbot dazu beitragen, Gewässer und deren Ökosysteme zu schützen. Mögliche Folgen einer andauernden Wasserentnahme sind die Trockenlegung und somit das Eingehen der bestehenden Tier- und Pflanzenwelt. Bei Verstößen gegen das Verbot kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
 
Beispielbild: Dass es nicht erlaubt ist, Wasser aus Gewässern zu pumpen, daran erinnerte der Fachdienst Umwelt. Bildquelle: AdobeStock

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