Warnung vor Betrugsfaxen der "Datenschutzauskunft-Zentrale" – Abzocke soll Betrügern Geld einbringen

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Viele Unternehmer bekommen in diesen Tagen ein Fax. Darauf findet sich eine Aufforderung der „Datenschutzauskunft-Zentrale“, die nicht nur verschiedene Unternehmensdaten abfragt, sondern auch ein „Leistungspaket Basisdatenschutz“ verkauft. Doch eine entsprechende Filiale gibt es nicht, warnt die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer (IHK). Stattdessen sind Betrüger am Werk.
 
Gleich 498 Euro wollen die Macher des Faxes für ihr angebliches Leistungspaket Basisdatenschutz von den Betroffenen haben – und das pro Jahr drei Jahre lang. Dies beinhalte ausführliches Informationsmaterial, ausfüllfertige Muster, Formulare und Anleitungen zur Umsetzung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese Verordnung trat am 25. Mai in Kraft. Viele Unternehmen wurden durch die neuen Bestimmungen zum Datenschutz verunsichert. Offenbar hoffen die Betrüger, mit ihrer Masche Unternehmer hinters Licht führen zu können.
 

Zentrale nicht an Adresse gemeldet

Besonders dreist: Die Rückantwort wollen die Betrüger bis zum 9. Oktober haben. Da sie in ihrem Schreiben auch verschiedene Firmendaten wie Name, Anschrift und Rechtsform abfragen und eine Unterschrift für die Rückantwort verlangen, könnte die gleich als Vertragsabschluss gelten. Optisch macht das Fax durchaus den Eindruck, als wenn eine Behörde dessen Urheber sei. Als Adresse wird ein Haus in Oranienburg angegeben, dass eine Tierhandlung beinhaltet.
 
Dass eine Datenschutz-Zentrale dort gemeldet sei, verneint die Stadt Oranienburg dagegen vehement. „Die Firma ist gewerblich hier nicht angemeldet und hat auch keinen Sitz in Oranienburg“, schreibt die Stadtverwaltung auf der Homepage der Stadt. Auf das Schreiben sollten Angeschriebene daher nicht eingehen.
 

IHK: Erklärungen widerrufen

Ähnlich sieht es die Oldenburgische IHK. Sören Kläner, Jurist der IHK, schreibt: „Der Absender macht sich Unsicherheiten bei Unternehmen über Datenschutzpflichten zunutze. Es handelt sich um einen neuen Fall von Adressbuchschwindel. Unternehmen sollten das Fax auf gar keinen Fall unterzeichnen, zurücksenden oder gar Beiträge überweisen.“
 
Falls dies bereits geschehen sei, könne die entsprechende Erklärung widerrufen oder angefochten und der Vertrag gekündigt werden, so Kläner weiter. Die Masche sei unterdessen nicht neu: Früher sei schon mit der angeblichen „Gewerbeauskunft-Zentrale“ eine ähnliche Methode von Betrügern benutzt worden. Die IHK berät Unternehmen, wie sie sogenannte „Adressbuchschwindel“ entlarven können.
 
Foto: Solche Faxe benutzten Betrüger, um kostenpflichtige Pseudo-Infopakete für viel Geld ahnungslosen Unternehmern anzudrehen. Die Empfängeranschrift haben wir wegen Datenschutz geschwärzt.
 


 

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