Virtueller Bildungsurlaub zum Thema Stressmanagement

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Bald startet an der VHS Delmenhorst ein virtueller Bildungsurlaub zum Thema Stressmanagement. Von Montag, 31.05.2021 bis Freitag, 04.06.2021, werden täglich von 09:00 bis 14:15 Uhr, unterschiedliche Bereiche des Stressmanagements behandelt – u.a. Selbstanalyse, emotionale und physiologische Bewältigungsstrategien, Zeit- und Selbstmanagement, Stärkung persönlicher Ressourcen sowie Entspannungstraining.

„Wegen der pandemiebedingten Einschränkungen konnten wir leider bisher im Jahr 2021 keine Bildungsurlaube als Präsenzkurse durchführen. Wir waren jedoch nicht untätig und haben unser Onlineangebot auch bei den Bildungsurlauben weiterentwickelt“, berichtet Jürgen Beckstette, Geschäftsführer der VHS Delmenhorst.
Die Dozentin Heidrun Köllner ist Diplom-Sozialpädagogin und ausgebildete Anti-Stress- und Entspannungstrainerin. „Ziel des Wochenseminars ist es, den Umgang mit Stress zu verbessern und den oft von Termindruck und Überlastung geprägten dominierten Alltag besser zu bewältigen“, erklärt Kai Reske, Programmbereichsleiter Bewegung und Ernährung.

Bildungsurlaub zahlt der Arbeitgeber

Das Seminar kann auch als Bildungsurlaub (Niedersachsen und Bremen) gebucht werden. Es findet als Online-Seminar und damit unabhängig von derzeitigen Corona-Einschränkungen statt. Die Teilnehmenden und Kursleitung sind dabei über die Onlineplattform Zoom verbunden. Anmeldungen für diesen Bildungsurlaub mit der Kurs-Nr.: 21A9407 sind online www.vhs-delmenhorst.de oder telefonisch (04221 – 98 18 00) möglich. Wichtig zu wissen: Wer bei einem niedersächsischen oder bremischen Arbeitgeber beschäftigt ist und an einem als „Bildungsurlaub“ anerkannten Kompaktseminar teilnimmt, hat Anspruch darauf, für die Dauer des Bildungsurlaubs von der Arbeit freigestellt zu werden. Der Arbeitgeber zahlt – so regeln es das Bremer Bildungsurlaubsgesetz und das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz – das Arbeitsentgelt für die Dauer des Bildungsurlaubs fort.

Bildungsurlaub dient der Weiterbildung im Sinne des § 1 des Erwachsenenbildungsgesetzes. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs ist jedoch, dass das Beschäftigungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht. Der Anspruch auf Bildungsurlaub umfasst normalerweise fünf Arbeitstage innerhalb eines laufenden Kalenderjahres. Ein nicht ausgeschöpfter Bildungsurlaubsanspruch der vorangegangenen Kalenderjahre kann gemeinsam mit dem Anspruch des laufenden Kalenderjahres für einen zusammenhängenden Zeitraum geltend gemacht werden.

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