Verwaltung verteidigt Vorgehen an Langenwischstraße – Nabu sieht Vorgehen weiterhin kritisch

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Neben einem möglichen Parkdeck Am Vorwerk bewegten auch andere Themen gestern, 19. Juni, den Bauausschuss. Eins davon war das geplante Baugebiet westlich der Langenwischstraße. Dort hatte die Stadt einen Teil einer geschützten Wallhecke für Bodenuntersuchungen gerodet. Jetzt ist die Antwort vom Land Niedersachsen auf eine Beschwerde des Nabu gegen das Vorgehen eingetroffen. Während die Stadt dadurch ihr Vorgehen bestätigt sah, rügte der Nabu weiterhin die Aktion.
 
So meinte Stadtbaurätin Bianca Urban, dass das Land bei der Untersuchung der Fachaufsichtsbeschwerde nicht den Darstellungen des Nabu gefolgt sei. Da Delmenhorst weiter wachse, bleibe die Verwaltung bei ihrem Ziel, neue Wohngebiete auszuweisen. Und Langenwisch wurde – unter dem Vorbehalt, dass die Beschwerde abgewiesen wird – im Februar beschlossen.
 

Sassen fordert Neuanfang beim Baugebiet

Dass die Stellungnahme aus Hannover den Stadtratsmitgliedern nicht vorliegt, bemängelte Marianne Huismann (Grüne). Murat Kalmis (FDP) beklagte lediglich, dass die Entscheidung des Landes zu den Nabu-Vorwürfen so lange dauerte. Der Nabu hatte seine Beschwerde im letzten September eingereicht.
 
Eva Sassen (Bürgerforum) sprach sich für eine Neuplanung des Baugebietes aus. Die Bürgerinitiative Menkens Moor habe von Anfang an darauf hingewiesen, dass es falsch sei, vorne am Baugebiet einen Grünzug zum Ausgleich für die Baumaßnahmen zu schaffen, während das Moor den Neubauten weichen müsse. „Wo ist da die Gerechtigkeit?“, wunderte sich Sassen.
 

Nabu: Land hat Vorgehen gerügt

Für die Umweltschutzorganisation äußerte sich Gerd Turowski, dem die Antwort des Landes vorlag. Hannover habe das Vorgehen der Stadt gerügt. Befreiungen vom Umweltschutz, wie bei der Wallhecke für deren Teilrodung geschehen, unterlägen zudem hohen Hürden. Eine Prüfung der Lage müsse vor einer Entscheidung erfolgen, nicht wie in Delmenhorst hinterher. Und Begründungen müssten ausführlich und schriftlich vorgenommen werden. Im Fall der Wallhecke habe die Stadt nur eine Ergänzung für einen Beschluss vorgenommen.
 
Urban versicherte, dass die Abwägung für die Wallhecke nachgereicht werde. Anders als Turowski sah sie das Antwortschreiben des Landes nicht als Erlass.
 

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