Verlegte Bewohner des Atriums kehren aus Bookholzberg zurück – Sieben Todesfälle in der Einrichtung

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Heute (6. Mai) wurden die Bewohner der Seniorenresidenz Atrium am Wall in Wildeshausen, die seit dem 2. April im Gasthaus des Berufsförderungswerks (BfW) Weser-Ems in Bookholzberg weilten, zurückgebracht. Nachdem Ende März in der Pflegeeinrichtung mehrere Infektionen mit dem Coronavirus festgestellt wurden, mussten die Senioren, die sich nicht angesteckt hatten, von den Infizierten getrennt werden. Insgesamt traten acht Personen den Rückweg an.
 
„Wir sind froh, dass wir diesen Schritt jetzt machen konnten, denn somit sind die Damen und Herren wieder in ihrer zuvor vertrauten Umgebung“, sagt Carsten Harings, Landrat des Landkreises Oldenburg. Er fährt fort: „Ein sehr großer Dank geht ans das Pflegepersonal, bei dem immer das Wohl der Bewohner im Fokus stand und das diese herausfordernde Situation mit großem Engagement gemeistert hat. Ebenso bedanke ich mich beim Berufsförderungswerk Weser-Ems für die große Unterstützung.“
 

Zusätzlich vorgenommene Tests überschreiten Vorgaben des RKI und NLGA

Transportiert wurden die acht Bewohner es Atriums mit einem ausreichend Platz bietenden Bus. Anders als bei der Hinfahrt gelang die Rückführung ohne Probleme. Ehe die Senioren zurückverlegt werden konnten, mussten sie mehrere Kontrolltests durchlaufen. Diese lieferten allesamt negative Ergebnisse.

Weder die Standards, die vom Robert-Koch-Institut (RKI) gesetzt wurden, noch die des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes (NLGA) sehen eine zusätzlich Probennahme vor, die aber in diesem Fall getätigt wurde. Von ihnen wird lediglich eine 14-tägige Quarantäne verlangt, aber keine weitere Testreihe.
 

Nachweis der Todesursache wurde nicht erbracht

Harings erklärt: „Wir haben uns bewusst dafür entschieden noch einmal zu testen. Wir wollten die größtmögliche Gewissheit haben. 100-prozentige Sicherheit gibt es leider nie. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass es leider Todesfälle zu beklagen gab.“ Konsequenz des Coronavirus-Ausbruchs in der Pflegeeinrichtung waren bislang sieben sogenannte Covid-19-assozierte Todesfälle.

Covid-19-assoziert bedeutet, dass der tatsächliche Nachweis der jeweiligen Todesursache nicht vorlag. Da die Seniorenresidenz gegen Auflagen auf Basis des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verstoßen haben soll, stellte die Kreisverwaltung des Landkreises Oldenburg am 4. April Strafanzeige gegen sie.
 
Bild: Die zur Sicherheit nach Bookholzberg verlegten Bewohner der Seniorenresidenz Atrium in Wildeshausen kehrten heute heim. Bildquelle: NonstopNews

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