Verkauf von Blumen ist am Volkstrauer- und Totensonntag möglich – Läden dürfen drei Stunden öffnen
Mit dem Volkstrauertag am kommenden Sonntag, 15. November, und dem Totensonntag eine Woche darauf am 22. November stehen die stillen Tage bevor. Das Gesetz über die Ladenöffnungszeiten sieht für beide Tage vor, dass Geschäfte, die Blumen und Pflanzen verkaufen, für drei Stunden in Betrieb sein können. Vor kurzem machte die Stadtverwaltung darauf aufmerksam.
Grundsätzlich hat diese Regelung für Verkaufsstellen mit der Ausrichtung, Blumen und Pflanzen in geringen Mengen zu vertreiben, jeden Sonntag und staatlich anerkannten Feiertag Bestand. Es ist darauf zu achten, dass sich die Öffnungszeiten von den gewohnten Gottesdienstzeiten unterscheiden. Keine Gültigkeit besitzt die Regelung für Baumärkte, zu deren Warenangebot auch Blumen und Pflanzen gehören, sodass diese an den betreffenden Tagen nicht betrieben werden.
Beispielbild: Blumen und Pflanzen sind an den Gendenktagen in einem Zeitraum von drei Stunden zu erwerben. Bildquelle: Fotolia
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