Vergütung für Betreuer soll angepasst werden – Grotelüschen besucht Verein in Delmenhorst

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Wer sich als Betreuer beruflich um Menschen kümmert, bekommt zwar eine Aufwandsentschädigung. Die ist für die ausgebildeten Fachkräfte aber vergleichsweise niedrig, findet der Betreuungsverein Delmenhorst. Astrid Grotelüschen (CDU), die für Delmenhorst, das Oldenburger Land und die Wesermarsch im Bundestag sitzt, besuchte heute (26. Februar) den Verein, um sich ein Bild von der Lage zu verschaffen. Und stellte eine Erhöhung in Aussicht.
 
Betreuung, das bedeutet, Menschen in Notlagen zu helfen. Laut Heino Bleydorn, Geschäftsführer des Vereins, ist die Entschuldung der häufigste Grund. Dann helfen die Betreuer ihren Kunden, finanziell wieder auf die Beine zu kommen. Gesundheitssorge und der Umgang mit Behörden seien auch wichtig. Da das viel Fachkenntnis und Verantwortung verlangt – unter anderem wegen der Hoheit über anderer Leute Finanzen – ist die Tätigkeit anspruchsvoll.
 

Vergütung seit 2005 gleich

Seit 1994 biete der Betreuungsverein Delmenhorst Betreuern daher Hilfe an. Bleydorn arbeitet dort seit zehn Jahren, als Geschäftsführer zwei. Laut seiner Aussage lebt sein Verein vor allem von der Vergütung von Betreuung, die er und seine Kolleginnen durchführen. Die mache 80 Prozent der Einnahmen aus. Zuletzt angehoben wurden die Sätze aber 2005. 44 Euro Entschädigung erhalten berufliche Betreuer brutto pro Stunde, im Schnitt seien sie im Monat 3,2 Stunden pro Kunde beschäftigt. Viele Überstunden würden nicht vergütet.
 
Das klingt trotzdem nach viel. Bei Bleydorn – er hat 25 Kunden – sind es etwa 3.500 Euro monatlich. Doch der Stundensatz gilt für Betreuer mit Hochschulabschluss. Und bei der guten Wirtschaftslage und dem teils anstrengenden Beruf zöge es viele in die freie Wirtschaft. Ein geregeltes Berufsbild mit vorgeschriebenen Qualifikationen existiere nicht. Zugleich sei das Aufgabenspektrum aber größer und genauer geregelt worden. Freiberufler, darunter Anwälte, würden Gerichte oft als qualifiziert ansehen.
 

Hilfe für Ehrenamtliche

Neben beruflichen Betreuern gibt es auch viele Menschen, die der Tätigkeit ehrenamtlich nachgehen. Sie haben in der Regel nur wenige Kunden. Gut 80 Betreuer haben regelmäßig Kontakt mit dem Verein, 200 schauen ab und zu mal vorbei. Eine Pflicht, beim Verein vorstellig zu werden, gibt es nicht.
 
Zwar wurde die Zuständigkeit für Betreuer vom Sozial- zum Justizministerium in Niedersachsen verschoben und der Etat auf 200 Millionen Euro verdoppelt. Laut Bleydorn sei das Geld aber noch nicht zugeteilt worden. Die feste Vergütung durch die Stadt, ein weiteres Finanzierungsstandbein, sei zuletzt 1994 erhöht worden. Spenden machten nur einen kleinen Teil aus.
 

Ehrenamtliche können jährliche Entschädigung beziehen

Auch für Ehrenamtliche sei sie die Tätigkeit nicht leicht, sondern sehr verbindlich, betont Bleydorn. Einzelne Aufwendungen oder 323 Euro pauschal pro Jahr werden vom Staat als Aufwandsentschädigung bezahlt. Dafür müssten Behördengänge fristgerecht erledigt, Wohnungen gesucht und weitere Tätigkeiten vom Betreuer durchgeführt werden. Ohne Betreuer blieben die Aufgaben bei der Stadt hängen.
 

Gesetzesentwurf in Bearbeitung

„Das Thema ist in Berlin angekommen“, meinte Grotelüschen. Ein Entwurf für eine gesetzliche Neuregelung sei derzeit in der Bearbeitung. Falls daraus ein Gesetz wird, müssen neben dem Bundestag auch die Länder im Bundesrat zustimmen. Denn sie sind für die Umsetzung der Vorgaben zuständig.
 
Ob und wann das neue Gesetz in Kraft tritt, steht noch nicht fest. Laut Grotelüschen sei eine Verabschiedung vor oder nach der Sommerpause wahrscheinlich. Bis die Länder die neuen Vorgaben umsetzen, würde aber noch weitere Zeit vergehen. Wahrscheinlich hätte es erst ab 2020 Auswirkungen.
 
Letzten Dezember besuchte bereits Christian Dürr (FDP) den Betreuungsverein. Auch er sprach sich für eine Anpassung der Vergütung aus.
 
Foto: Die Bundestagsabgeordnete Astrid Grotelüschen (CDU) besuchte den Delmenhorster Betreuungsverein. Dort sprach sie mit Michael Pleos (2. Vorsitzende des Vereins, links) und Heino Bleydorn (Geschäftsführer) über die Vergütung der Leistung.
 

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