Verfahren gegen Ex-Klinikmitarbeiter verzögern sich – Erneut werden Befangenheitsanträge erhoben

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Heute (10. November) gab das Landgericht Oldenburg Auskunft zum aktuellen Sachstand im Verfahren gegen ehemalige Verantwortliche aus dem Klinikum Oldenburg, die Patientenmörder Niels Högel wissentlich nicht an seinen Taten gehindert haben sollen. Weitere Befangenheitsanträge wurden gegen den Vorsitzenden Richter eingelegt. Die Überlegung, dieses Verfahren mit dem gegen vier Ex-Mitarbeiter des Klinikum Delmenhorster zu verbinden, hängt damit zusammen.
 
Gegen den Vorsitzenden Richter am Landgericht Oldenburg Sebastian Bührmann wurden neue Befangenheitsanträge gestellt. Bevor mit dem Verfahren begonnen werden kann, hat das Oberlandesgericht Oldenburg darüber zu befinden. Das ist bislang noch nicht geschehen, wodurch sich der Prozess weiter hinausschiebt. Auf eine Äußerung des Vorsitzenden der Schwurgerichtskammer im Parallelverfahren gegen vier ehemalige Verantwortliche aus dem Klinikum Delmenhorst beziehen sich diese Anträge.
 

Vertreter der Schwurgerichtskammer und Oberlandesgericht entscheiden über Befangenheit

Bührmann teilte im Verfahren gegen die Ex-Mitarbeiter des Klinikums Delmenhorster im Oktober mit, dass für die Kammer ein möglicher Zusammenschluss dieses Verfahrens mit dem anstehenden, jedoch noch nicht angefangenen Verfahren gegen Ex-Mitarbeiter des Klinikums Oldenburg in Betracht komme.

Die Entscheidung über die erneuten Befangenheitsanträge obliegt den restlichen Mitgliedern der Schwurgerichtskammer. Falls diese abgelehnt werden, besteht wiederum die Möglichkeit, Beschwerde beim Oberlandesgericht Oldenburg einzulegen. Ehe die Befangenheitsanträge nicht endgültig geklärt sind, ist es der Schwurgerichtskammer nicht möglich, zu beschließen, ob das Hauptverfahren eröffnet und beide Verfahren zusammengelegt werden
 
Bild: Wegen abermaliger Befangenheitsanträge verzögern sich die Verfahren gegen Ex-Mitarbeiter der Kliniken Delmenhorst und Oldenburg mit Bezug zu den Högel-Morden.

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