Verbotene Kennzeichen in Delmenhorst – perfide Botschaften historisch belastet
Vielfach ist es der Wunsch von Fahrzeugbesitzern bei der Neuzulassung oder Ummeldung dem Pkw bereits durch das Kennzeichen eine persönlich Note, ein emotionales Statement oder auch eine Wortschöpfung zu verleihen. Gerne verwendet werden beispielsweise die Initialen der Eigentümer oder humoristische Kombinationen, die sich im Zusammenhang mit dem städtischen Kürzel ergeben. Gegen eine kleine Gebühr bei der Zulassungsstelle lassen sich Buchstaben und Ziffern auf den Kennzeichen auch in Delmenhorst selbst bestimmen. Doch einige Kombinationen, Kürzel und Zahlen sind aus verschiedenen – meist historischen – Gründen untersagt.
So sind einige der Abkürzungen insbesondere aufgrund ihrer historischen Bedeutung und neonationalen Verküpfung derart belastet, dass sie auf Kfz-Kennzeichen nicht verwendet werden dürfen. Insider kennen die dahinter steckenden, oftmals perfiden Botschaften. Unkundige sind auf Anhieb oftmals erstaunt, aus welchen Konstrukten beispielsweise rechtsradikale Botschaften und Signale gestrickt werden.
Verboten sind Buchstaben- und Zahlenkombinationen auf Kfz-Kennzeichen mit Bezug zum Nationalsozialismus. Unzulässig sind die Buchstabenkombinationen HJ (Hitler-Jugend), KZ (Konzentrationslager), NS (Nationalsozialistisch), SA (Sturmabteilung) und SS (Schutzstaffel) sowie die Buchstaben- und Zahlenkombinationen AH 18, AH 88, HH 18, HH 88, AH 1933 und HH 1933, die für die Initialen von Adolf Hitler oder den verbotenen Hitlergruß stehen. Gleichermaßen gilt das für die Zahlen, die in der Reihenfolge des Alphabets für die entsprechenden Buchstaben stehen, so beispielsweise die „1“ für das „A“, die „8“ für das „H“. Gleichwohl unzulässig ist die Zahl 1933, erst recht in Kombination mit den Buchstaben AH oder HH.
Nicht zulässige Kombis mit regionaler Prägung
Zudem sind in einigen Regionen Deutschlands weitere Ziffernkombinationen verboten wie beispielsweise die „28“, zumal sie die Anfangsbuchstaben eines rechtsextremen Netzwerks darstellt. Aufgrund der vorsätzlichen Verwendung durch extremistische Gruppen ist die Zahl als Kfz-Kennzeichen nicht erlaubt. Tatsächlich gibt es zahlreiche weitere „Wunschkennzeichen“, die aufgrund ihres damit verbundenen Hintergrundes keine Chance auf Zulassung haben. Und die sind regional durchaus unterschiedlich.
Eine Auswertung der beliebtesten Kennzeichen existiert in Delmenhorst nicht. Unbesehen dessen werden Passanten sicherlich des Öfteren solche wie etwa „DEL-LE …“ oder „DEL-UX …“ positiv in die Augen fallen. Umgekehrt gibt es immer wiederum den Wunsch nach speziellen Schnapszahlen, wobei auch diese konträr betrachtet werden. Anders als vielleicht vermutet, ist das Kennzeichen „666“ nicht verboten. Dabei handelt es sich zwar um eine abergläubische Kombination mit Bezug auf den Teufel. Die wird jedoch vom Staat nicht als gefährlich eingestuft.
Kein Kommentar zu ideologischen Chiffres
Ähnliche Auswüche des idelogischen Aküfi (Abkürzungsfimmels) sind bekanntlich auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen zu erkennen. So beispielsweise im Fußball, wo Anhänger die Buchstaben B und H als Chiffre für die verbotene Neonazi-Organisation „Blood and Honour“ verwenden. Gleichwohl kann „Block H“ als bewusstes Spiel mit rechten Codes betrachtet werden. Das wird allerdings von den Protagonisten der Szene immer wieder bestritten oder gegenüber der „Lügenpresse“ schlichtweg nicht kommentiert.
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