Verbot gegen Postenhandel-Nord an der Nienburger Straße bleibt – Verwaltungsgericht weist Klage ab

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Eigentlich wollte das von den Gebrüder Pawlowski geführte Unternehmen Postenhandel-Nord am Montag, 3. August, in der Nienburger Straße 1 ein neues Geschäft eröffnen. Gegen den Lagerverkauf schob die Stadtverwaltung einen Riegel vor und begründete das mit der Unvereinbarkeit des Warensortiments mit dem geltenden Bebauungsplan. Gestern, 13. August, entschied das Verwaltungsgericht Oldenburg zugunsten der Stadtverwaltung.
 
„Wir sind immer noch fassungslos über das Öffnungsverbot des Bauordnungsamtes in Delmenhorst“, erklärt das Postenhandel-Nord Team unter der Leitung von Christoph und Jens Pawlowski in einem Post vom Wochenende auf der Facebook-Seite „Lagerverkauf Postenhandel-Nord“. Erteilt wurde das Verbot am Freitag, 31. Juli, zuerst mündlich und schließlich am geplanten Eröffnungstag auch schriftlich, wie Karl-Heinz Ahrens, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Oldenburg, bestätigte.
 

Sortiment steht im Mittelpunkt des Streits

Zuvor war Postenhandel-Nord im Jute-Center untergebracht, wo letztmals am 11. Mai Waren zum Verkauf angeboten wurden. Der Umzug in das Gebäude in Stickgras, in dem zuletzt der Möbelladen Coma Outlet und davor der Baumarkt Max Bahr angesiedelt waren, erfolgte, weil das Unternehmen dem alten Standort aufgrund von Umbaumaßnahmen den Rücken zukehrte.

Für den neuen Standort in der Nienburger Straße spricht, dass er eine nahezu doppelt so große Verkaufsfläche und genügend Parkplätze bietet. Es kam für die Betreiber völlig unerwartet, dass sich die Stadtverwaltung ihrem Vorhaben gegenüber querstellt. Stein des Anstoßes bildet das Sortiment, weil das Einzelhandelskonzept der Stadt den Verkauf von in ihm bestimmten Warengruppen, wie sie auch Postenhandel-Nord bereithält, den Läden in der Innenstadt exklusiv zusichert.
 

Waren sind den Innenstadtgeschäften vorbehalten

Solange Postenhandel-Nord also im zur Innenstadt gehörenden Jute-Center ein Geschäft führte, bestand kein Problem. Die Verlagerung in das weiter vom Stadtkern entfernte Stickgras, das nicht zu den zentralen Versorgungsbereichen der Stadt zählt, birgt in Bezug darauf einen großen Nachtteil.

Nach dem 2017 vom Stadtrat aktualisierten Einzelhandelskonzept sollen dort überhaupt keine innenstadtrelevanten Waren gehandelt werden. Von den betreibenden Brüdern Pawlowski wurde ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Oldenburg eingereicht, dessen vierte Kammer sich am gestrigen Donnerstag damit befasste und eine Ablehnung aussprach.

Dass von der Stadt dem Postenhandel-Nord untersagt wurde, Handel zu treiben, hält die Gerichtskammer für rechtmäßig. Mit der Baugenehmigung aus dem Jahr 2017 stimmt das vorgesehene Warensortiment nicht überein. Gewährt wurde diese dem auf dem Baugrundstück betriebenen Markt, der hauptsächlich Möbel verkaufte, weil dessen Produktpalette deutlich von dem abwich, was nun angedacht ist.
 

Verbot gilt, wenn Projekt der Baugenehmigung zuwiderläuft

Verwiesen wurde von der Kammer auf das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG), wonach ein Nutzungsverbot rechtens ist, sobald ein Unterfangen formell baurechtswidrig ist, also nicht von einer Baugenehmigung gedeckt wird. Ausgenommen sind davon Vorhaben, die augenscheinlich materiell genehmigungsfähig sind. Die Kammer befand in dieser Angelegenheit, dass dies nicht der Fall ist.

Stattdessen wurden der Umfang und die Art sowohl der Verkaufsflächen als auch des Warensortiments so eingestuft, dass sie aller Voraussicht nach nicht mit dem aktuell gültigen Bebauungsplan übereinstimmen. Dieselbe Einschätzung betrifft neuere Pläne der Stadt.

Bestückt ist das Sortiment von Postenhandel-Nord nach Meinung des Gerichts mit vielen zentrums- oder nahversorgungsrelevanten Waren. Gemäß dem Einzelhandelskonzept der Stadtverwaltung sollten solche Angebote zum Wohle des Innenstadtbereichs gesteuert werden. In Bereichen, bei denen davon auszugehen ist, dass sie Kaufkraft generieren, die dem Zentrum verloren geht, sollten nur Hauptsortimente mit nicht zentrumsrelevanten Waren erlaubt sein.
 

Unternehmen machte bereits negative Erfahrung mit der Stadtverwaltung

Für die Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg stellte das Warenangebot Postenhandel-Nord eine bunte Mischung dar. „Die Frage, ob einzelne Waren als zentrumsrelevant einzustufen seien und inwieweit ein Verkauf auf dem Baugrundstück möglich sei, bleibe einem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten“, gibt Ahrens an.

Den Brüdern Pawlowski, die fest mit einem Urteil zu ihren Gunsten gerechnet hatten, bleibt noch die Möglichkeit, gegen den Beschluss eine Beschwerde an das Niedersächsische OVG in Lüneburg richten. Es ist nicht das erste Mal, dass der Standort für Ärger zwischen den Betreibern und der Stadtverwaltung sorgt. Obendrein herrschte zwischen Postenhandel-Nord und dem Fachdienst Bauordnung ebenfalls schon einmal dicke Luft. Wegen einem Zwist über erkannte Brandschutzmängel an einem früheren Standort wurde ein Lagerverkauf am Hamburger Weg geschlossen.
 
Bild: Noch vor der offiziellen Eröffnung des Lagerverkaufs Postenhandel-Nord an der Nienburger Straße verbot die Stadtverwaltung, den Betrieb aufzunehmen. Das Verwaltungsgericht Oldenburg gab ihr gestern recht.

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