Veranstaltungen im Sitzen sind ab Samstag in Delmenhorst erlaubt – Maximal 50 Teilnehmer sind zulässig

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Seit heute (23. Oktober) sind Regeln der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen in Kraft. Diese schreibt bei kritischen Inzidenzzahlen zum Beispiel vor, dass die Maskenpflicht im öffentlichen Raum verschärft und eine Sperrstunde eingerichtet wird. Allerdings werden vom morgigen Samstag, 24. Oktober, an Veranstaltungen mit sitzendem Publikum ermöglicht. Nach einer neuen Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung dürfen höchstens 50 Personen anwesend sein.
 
Delmenhorst überschreitet die Obergrenze des Inzidenzwertes von50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen schon länger als zwei Wochen, nämlich genau seit dem 8. Oktober. Aus diesem Grund gilt die Stadt an der Delme seither als Corona-Risikogebiet. Gemäß der neuen Landesverordnung ist die Maskenpflicht ab dem Inzidenzwert 50 sogar unter freiem Himmel obligatorisch, wenn nicht sichergestellt werden kann, dass sich Abstand halten lässt.
 

Alkohol darf von Gastronomen nicht außer Haus verkauft werden

Von der Stadtverwaltung wurden bereits in der Allgemeinverfügung vom vergangenen Montag, 19. Oktober, zusätzliche orte bestimmt, wo stets und zwingend ein Mund-Nasen-Schutz ausgesetzt werden muss. Auch seitdem existiert schon eine Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr. Gastronomiebetrieben ist der neuen Corona-Verordnung des Landes zufolge nicht mehr der Außerhausverkauf alkoholischer Getränke gestattet.
 

Wenn Zuschauer zum Teil stehen, können Veranstaltungen nicht stattfinden

Hingegen können Veranstaltungen, bei denen das Publikum, permanent sitzt, ab morgen wieder in Delmenhorst abgehalten werden. Bis zu 50 Personen darf die Teilnehmerzahl laut der Allgemeinverfügung betragen. Weiter als die Corona-Landesverordnung reicht diese insofern, dass
Veranstaltungen mit mindestens zeitweise stehendem Publikum nicht durchgeführt werden dürfen.

Als Beispiele sind gewerbliche Ausstellungen, Jahrmärkte, Kongresse, Messen, Spezialmärkte und ähnliche Veranstaltungen aufgeführt. Noch nach diesem Sonntag, 25. Oktober, bleiben bei allen Sportveranstaltungen in Delmenhorst Zuschauer bis auf Weiteres untersagt. Bestand hat dieses Verbot bei jedweder Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen.

Für Eltern oder sonstige Aufsichtspersonen von Minderjährigen wird keine Ausnahme gemacht. Ihre Anwesenheit beim Training ist somit nicht erlaubt. Was den Umkleidebereich und die Duschen betrifft, haben in Sportstätten mit der neuen Allgemeinverfügung vom morgigen Tag an nach wie vor die schon am Montag eingeführten Regelungen Gültigkeit. Ebenso werden die bestehenden besonderen Hygienemaßnahmen im Groß- und Einzelhandel bis auf Weiteres aufrechterhalten.
 
Bild: Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen und eine neue Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung lassen schon morgen Veranstaltungen im Sitzen zu.

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