Unfall beim Ausritt mit dem Pony

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung

Ponyreiten ist bei vielen Kindern beliebt, doch selbständige Ausritte bergen auch immer Gefahren. Ein solcher Fall wurde soeben vor dem 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg verhandelt.

Eine Mutter hatte für ihre fünfjährige Tochter auf einem Ponyhof in der Nähe von Oldenburg für einen Ausritt ein Pony gemietet. Das Mädchen stieg auf, die Mutter führte das Tier in ein nahegelegenes Waldstück. Zwei andere Kinder ritten mit ihren Pferden voraus – da riss sich das Pony los und stürmte hinterher. Das Mädchen fiel herab und erlitt innere Verletzungen: die Kleine  musste im Krankenhaus sogar reanimiert werden. Mit ihrer Klage verlangte die Mutter von dem Betreiber des Ponyhofs Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro, doch der lehnte dies ab. Die Mutter des Mädchens habe die Verantwortung für das Tier übernommen, als sie es vom Hof geführt habe. Ihn selbst treffe keine Schuld.

Wichtiges Urteil für viele Eltern

Das Landgericht Oldenburg hatte dem Mädchen und seiner Mutter Recht gegeben und auf ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro erkannt. Der Beklagte legte Berufung ein, weil er meinte, die Mutter treffe wenigstens ein hälftiges Mitverschulden. Doch der Antrag wurde nun abgewiesen, da der Halter eines Tieres nach § 833 BGB grundsätzlich für den Schaden haftet, den es verursacht. Nach § 834 BGB hafte zwas auch derjenige, der die Aufsicht über ein Tier vertraglich übernommen habe – wie hier die Mutter des Kindes. Jedoch habe sie davon ausgehen dürfen, dass ein Pony, das zum Ausreiten vermietet werde, eine gewisse Routine bei Ausritten habe und im Gelände nicht nervös werde, zumal ihr das Tier nur mit einem einfachen Führstrick übergeben worden sei. Die Mutter habe keine Möglichkeit gehabt, das Tier zu stoppen oder ihre Tochter rechtzeitig vom Sattel zu heben. Sie treffe daher kein Mitverschulden, so dass der Betreiber des Ponyhofes für den Unfall voll hafte. Ein wichtiges Urteil für viele Eltern!

Symbolbild: Das Oberlandesgericht Oldenburg hat bestätigt, dass der Betreiber eines Ponyhofs für den Reitunfall eines Mädchens haftet Bildquelle: Fotolia

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert