Überwachung der Betriebe auf dem Ex-Möller-Gelände obliegt dem Gewerbeaufsichtsamt nicht allein

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Vor drei Wochen kam es auf dem ehemaligen Möller-Gelände zu einem Großbrand, der zu einem Fischsterben in der Welse führte. Anwohner prangerten an, sich in den vergangenen Jahren mehrfach über Vorgänge auf dem Areal beschwert zu haben, worauf keine Konsequenzen folgten. Die Stadtverwaltung schob die Verantwortung für die Überwachung der Gewerbebetriebe auf dem Gelände dem Gewerbeaufsichtsamt (GAA) zu. Nun hakte Delmenews beim GAA in Oldenburg nach.

Konkret lautete die Nachfrage, wie es dazu kommen konnte, dass die Zustände auf dem einstigen Möller-Gelände solange unbemerkt beziehungsweise toleriert wurden und somit unverändert blieben. Antworten darauf gab der stellvertretende Behördenleiter Ralf Regensdorff. „Das ehemalige Möller-Gelände (Oldenburger Landstraße 50 – 60) beherbergt nach unserem Betriebskataster mehrere Betriebe. Nach unserer Aktenlage wurden Teile der Hallen auch privat genutzt“, teilt er mit.

Von Beschwerden, die sich als begründet erwiesen, wurde die Stadtverwaltung unterrichtet

Weiter führt Regensdorff aus: „Seit 2009 bis in dieses Jahr hinein hat es zahlreiche Dienstgeschäfte (teilweise gemeinsam mit der Stadt Delmenhorst, der Feuerwehr oder der Polizei) vor Ort gegeben.“ Das GAA hat sich ihm zufolge seit 2009 aus mehreren Anlässen mit dem Areal befasst, wozu asbesthaltige Abfälle und Beschwerden gehören.

Unter anderem sind „Lärmimmissionen, unsachgemäße Autoverwertung und Abfallverbrennung, baurechtliche Nutzungsänderungen und Ermittlungen zum ungenehmigten Anlagenbetrieb nach Paragraph 327 Strafgesetzbuch (StGB)“ beanstandet worden. Von Regensdorff wird eingeräumt, dass Beschwerden durch Kontrollen untermauert worden sind.

„Ja; bei ungenehmigten Nutzungen wurde die Stadt Delmenhorst informiert damit die Genehmigungslage überprüft und entsprechende Verfahren angestoßen wurden beziehungsweise die weitere Nutzung von dort untersagt werden konnte. Bei Mängeln in genehmigten Anlagen wurden Revisionsschreiben und Anordnungen gegenüber den Anlagenbetreibern gefertigt und nachverfolgt“, sagt er dazu.

Es hängt von der Branche der Betriebe ab, von welcher Behörde sie überwacht werden müssen

Zu möglichen Konsequenzen für den Eigentümer merkt der stellvertretende Leiter des GAA an: „Adressat unserer Schriftverkehre ist in der Regel der Betreiber der Anlagen. Bei zahlreichen Nutzungsänderungsverfahren trat offensichtlich die Eigentümerin – eine Immobilienfirma – als Adressat der Baugenehmigung in Erscheinung. Die Betreiber als Nutzer dieser Hallenteile waren dann offensichtlich Mieter.“

Außerdem hat sich Regensdorff zufolge die von der Stadtverwaltung getätigte Aussage, dass die Zuständigkeit für die Überwachung der Betriebe Angelegenheit der GAA sei, mittlerweile relativiert. „Die Betriebe unterfallen je nach Branche den Überwachungszuständigkeiten mehrerer Behörden“, erklärt Regensdorff.

Bild: Für die Versäumnisse auf dem früheren Möller-Gelände sieht sich das Gewerbeaufsichtsamt keineswegs allein verantwortlich.

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