Überbrückungshilfe III wird bis September verlängert

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Noch immer sind viele Branchen von den Beschränkungen und Schließungen im Rahmen der Corona-Verordnungen betroffen. Für Unternehmen und Soloselbstständige, die nicht in den Regelbetrieb zurückkehren können, wird die Überbrückungshilfe III daher bis 30. September als Überbrückungshilfe III Plus verlängert – ursprünglich sollte sie zum 30. Juni 2021 auslaufen. Auch die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird bis zum 30. September als Neustarthilfe Plus verlängert.

Das Unterstützungsprogramm des Bundes enthält folgende Anpassungen:

Restart-Prämie: Unternehmen können nun auf eine Kostenhilfe als Zuschuss zu den steigenden Personalkosten zurückgreifen – etwa, wenn sie ihre Beschäftigten aus der Kurzarbeit zurückholen, neues Personal einstellen oder auf andere Weise die Beschäftigung erhöhen. Die Personalkostenhilfe dient als Zuschuss für die bereits in der Überbrückungshilfe III bestehende Personalkostenpauschale.

Ersetzung von Anwaltskosten: Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat können nun geltend gemacht werden, um eine drohende Zahlungsunfähigkeit im Zuge einer insolvenzabwendenden Restrukturierung eines Unternehmens zu vermeiden.

Neustarthilfe Plus: Die für Soloselbstständige angedachte Neustarthilfe wird verlängert. Für den Förderzeitraum Januar bis September 2021 können Soloselbstständige nun bis zu 12.000 Euro bekommen – ihnen wird somit eine Erhöhung des monatlichen Zuschusses von 1.250 Euro auf bis zu 1.500 Euro gewährt.

Die Überbrückungshilfe III Plus hält an den weiteren bestehenden Fördermaßnahmen aus der Überbrückungshilfe III fest. So verbleiben Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von bis zu 30 Prozent nachweisen können, antragsberechtigt. Die maximale monatliche Förderung beträgt 10 Mio. Euro und die Obergrenze für Förderungen aus beiden Programmen beträgt maximal 52 Mio. Sie setzt sich zusammen aus 12. Mio. Euro aus dem geltenden EU-Beihilferahmen und 40 Mio. Euro aus dem neuen Beihilferahmen der Bundesregelung Schadensausgleich.

Bildquelle: Fotolia

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