Über diverse Jahre: Buchhalter hat Gelder der VHS Delmenhorst veruntreut – mehr als 230.000 Euro Schaden
Nachgewiesen knapp zehn Jahre lang, voraussichtlich aber länger, hat ein Buchhalter der gemeinnützigen Volkshochschule (VHS) Delmenhorst seinen Arbeitgeber durch Überweisungen auf sein eigenes Konto bestohlen. Die noch nachvollziehbare Gesamtsumme beträgt über 230.000 Euro. Sie könnte tatsächlich noch erheblich größer sein. Die Mitarbeiter der Einrichtung haben erst am Freitag, 7. Juni von den Taten erfahren.
Über Jahre hinweg hat sich ein Buchhalter bei der Volkshochschule Delmenhorst an den Finanzen der gemeinnützigen Bildungseinrichtung bereichert. Als Buchhalter der VHS hatte der Mann mindestens seit dem Jahr 2013 bis zum August 2022 Gelder auf ein Konto, das ihm allein gehörte, überwiesen und in der Buchhaltung entsprechend verschleiernd verbucht.
Strafrechtlich relevant
Der inzwischen entlassene Mitarbeiter hat nach Angaben des aktuellen Geschäftsführers Jürgen Beckstette „deutlich länger“ als das Jahr 2013 bei der VHS gearbeitet. Unklar ist, ob er auch bereits zuvor Gelder abgezweigt hat. Bis 2013 lassen sich die Taten zurückverfolgen. Aus der Zeit davor existieren keine entsprechenden Dokumente mehr. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg hat der Mann in der Zeit von Mai 2018 bis August 2022 ohne Rechtsgrund Beträge in einer Gesamthöhe von rund 55.000,- Euro auf ein von ihm allein zu diesem Zwecke auf seinen Namen eingerichtetes Konto überwiesen. Alle Fälle davor sind strafrechtlich inzwischen verjährt.
Sollte der Nachweis der gewerbsmäßigen Untreue geführt werden kann, sieht der Gesetzgeber laut Staatsanwaltschaft die Verhängung einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren je Tat vor.
Buchhalterin entdeckte die erste Tat
Dass die Tat überhaupt aufgefallen ist, hat wohl mehrere Ursachen. Sowohl Robert Gabriel, zunächst Aufsichtsratsmitglied und später Aufsichtsratsvorsitzender der VHS, hatte Verbesserungsbedarf gesehen: „Ich wollte eine engere Kontrolle der einzelnen Kostenbereiche.“ Auch Jürgen Beckstette, der amtierende Geschäftsführer, der 2020 die Geschäftsführung übernahm, forderte Änderungen. Hinzu kam, sagt Beckstette, dass die Stadt Delmenhorst im Rahmen eines Compliance-Verfahrens das Vier-Augen-Prinzip einführte. Eine Buchhalterin entdeckte schließlich den ersten Betrugsfall, zu dem sich noch zahlreiche weitere gesellen sollten.
Schuldeingeständnis liegt vor
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ist aktuell am Ball, um den Fall strafrechtlich aufzuarbeiten. Bereits im September 2023 und im März 2024 hatte es ein Arbeitsgerichtsverfahren gegen den Mitarbeiter gegeben, wie Beckstette berichtet. In beiden Fällen bekam die VHS recht. Die Institution hat inzwischen eine Rückzahlung in fünfstelliger Höhe erhalten. Doch nach wie vor sind erhebliche Summen ausstehend.
Ob der Täter finanziell in der Lage ist, seine Schuld komplett zu begleichen, ist unklar. Klar ist allerdings, dass der Mann die Taten begangen hat, so Beckstette: „Ein Schuldeingeständnis liegt vor.“
Öffentlichkeit und Kollegen blieben im Dunkeln
Die Öffentlichkeit hatte von all den Vorgängen bisher nichts erfahren. Erst eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Oldenburg, die am Donnerstag, 6. Juni, veröffentlicht wurde, machte auf das Thema aufmerksam. Auch die Mitarbeiter der VHS wussten nichts von den betrügerischen Vorgängen des ehemaligen Kollegen. Sie haben durch die Presseberichterstattung davon erfahren, wie Jürgen Beckstette berichtet. „Die Kollegen sind vom Donner gerührt gewesen.“
Bereichert trotz drohender Insolvenz
Was die Taten ethisch besonders verwerflich macht: Der Mann hat sich auch zu Zeiten an der VHS bereichert, als die Einrichtung von der Insolvenz bedroht war. Während die Kollegen finanzielle Einbußen hinnahmen, habe sich der Mann bereichert, kritisiert Beckstette. „Das hat man sich nicht träumen lassen.“ Da eine gemeinnützige GmbH ohnehin einen engen finanziellen Rahmen hat, hätten die betrügerischen Aktivitäten des Mannes teilweise durchaus einen Einfluss auf das Betriebsergebnis gehabt.
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