Tücken der Stromkonzession beleuchtet – Neues Verfahren notwendig

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Nachdem die Vergabe der Stromkonzession bereits zum zweiten Mal gescheitert ist, will die Stadt diesmal alles richtig machen. Dafür lud sie gestern, 2. Mai, Dr. Mirko Sauer ein, um die Fraktionsvorsitzenden der Stadtrats-Parteien über die verschiedenen Hürden zu unterrichten, die so ein Verfahren zu Fall bringen können. Dabei wurde deutlich: Die Materie ist äußerst komplex.
 
„Wir sind ja bei vielen Vergabe-Verfahren: Gas, Wasser, Strom“, sagte Oberbürgermeister Axel Jahnz (SPD) zur Einleitung. „Die Stadtwerke können das Ergebnis noch so gestaltet haben, wie es jetzt ist. Das Verfahren ist gescheitert.“ Dann überließ er Dr. Mirko Sauer das Wort. Dieser ist wissenschaftlicher Assistent am Institut für Energie- und Wettbewerbsrecht in der kommunalen Wirtschaft in Berlin und ein Experte auf dem Gebiet Konzessionsvergabe. Er meinte: „Das ist wirklich ein sehr spannendes Thema.“
 

Oberste Vorschrift: Diskriminierungsfreiheit

In den letzten Jahren hat sich einiges getan auf dem Gebiet. So erfolgte die letzte Gesetzesänderung erst im letzten Jahr. Im Mittelpunkt der Regelungen steht eine Vorschrift: Diskriminierungsfreiheit. Alle Bewerber müssen dieselben Chancen erhalten, eine Konzession zu bekommen. „Wenn sie einen Juristen fragen, was Diskriminierungsfreiheit bedeutet, bricht die Hölle los“, meinte Sauer.
 
Der Grund liegt darin, dass der Begriff gesetzlich kaum geregelt ist. Daher gibt es viel Ermessungsspielraum, den unterlegene Bewerber nutzen, um gegen eine getroffene Vergabe zu klagen. „Ich würde sagen: Fast jedes Verfahren ist angreifbar“, fand Sauer. Um zu verhindern, dass dadurch Vergabeverfahren neu aufgerollt werden müssen, sind strenge Regeln zu beachten. So muss die Stadt Bewerber nach vorher festgelegten Kriterien bewerten. Diese müssen noch mit Unter- und Unter-Unterpunkten ausgestattet werden. Dies hatte die Stadt beim letzten Verfahren versäumt.
 
Da bei solchen Vergaben große Summen zusammenkommen, müssen die Verfahren außerdem europaweit ausgeschrieben werden. Und ihr Verlauf genau dokumentiert werden, um alle getroffenen Entscheidungen begründen zu können. Nicht erlaubt ist ein lokales Kooperationsmodell, wo die Stadt mit einem der potenziellen Bewerber kooperiert. Dieser dürfte nicht im Verfahren bevorzugt werden.
 

Viele befangene Ratsmitglieder

Ebenfalls wichtig sei laut Sauer, Befangenheit zu vermeiden. Wenn Entscheidungsträger, die in irgendeiner Weise die Vergabe beeinflussen können, bei einem der Bewerber tätig sind, verstößt dies gegen die Diskriminierungsfreiheit.
 
Im Fall Delmenhorst könnte das schwierig werden, da viele Ratsmitglieder in einem der Gremien potenzieller Bewerber sitzen, besonders bei den Stadtwerken. Sie wären somit befangen, sollten sich diese auch im neuen Verfahren wieder bewerben. Was das heißt, wurde bei einer Ratssitzung am 13. Dezember deutlich. Als der Stadtrat über den Neustart des Vergabeverfahrens entschied, durfte nur ein kleiner Teil der Ratsherren darüber abstimmen.
 
Möglich sei nach Sauers Meinung, dass befangene Mitglieder vor Beginn des Verfahrens ihren Posten bei einem der Bewerber abgeben. Etwas kurios mutete in diesem Zusammenhang die Mitgliedschaft von Jahnz in der Verbandsversammlung vom lokalen Energieversorger EWE an. Obwohl EWE sich auch in künftigen Verfahren wieder bewerben dürfte, ist es laut Verwaltung kein Problem, dass Jahnz dort mitarbeitet.
 
Am Ende wird der Stadtrat den Gewinner des Vergabeverfahrens nur noch zur Kenntnis nehmen können. Im Nachhinein über den Sieger entscheiden darf er nicht.
 
Foto: Dr. Mirko Sauer gab eine Einführung ins Konzessionsrecht.
 

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