Suhrkamp wegen Kinderpornovorwurfs seit heute vor Gericht

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Am heutigen Donnerstag fand der erste Prozesstag gegen den Ratsherrn Henning Suhrkamp im Amtsgericht Delmenhorst statt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm den Besitz von kinder- und jugendpornografischem Material vor. Im Gerichtssaal beteuert Suhrkamp seine Unschuld.
 
Fast ein Jahr nach den Hausdurchsuchungen begann am heutigen Donnerstagmorgen der Prozess gegen den Ratsherrn Henning Suhrkamp. Ihm wird zur Last gelegt, sich in drei Fällen Bilder aus dem Internet verschafft zu haben, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern und Personen von 14 bis 18 Jahren zum Gegenstand haben. Diese soll er gespeichert und auf DIN A4-Papier ausgedruckt haben. Die Vorwürfe beziehen sich auf die Jahre 2010 bis 2014.

Suhrkamp streitet Vorwürfe ab

Noch vor Prozessbeginn beteuert Suhrkamp seine Unschuld: „Ich habe weder irgendetwas ausgedruckt noch besessen. Das war auch nicht meine Wohnung und auch nicht mein Laptop.“ Die Wahrheit werde man schon herausfinden, da sei er sich sicher. Danach überließ er seinem Strafverteidiger Bernd Idselis das Wort. Der weist darauf hin, dass auch andere Personen Zugang zu den Computern gehabt haben.
 

Drei Zeugen geladen

Zu Beginn wurde eine Zeugin geladen, die im Oktober letzten Jahres die ausgedruckten Bilder in einer Papiertonne nahe Suhrkamps ehemaliger Wohnung gefunden hatte. Daraufhin verständigte sie eine Delmenhorster Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen, die wiederum der Polizei die angesprochenen Bilder und Dateien übergab.
Außerdem wurden zwei involvierte Polizeibeamte verhört, die an der Auswertung der Dateien beteiligt waren. Im Verhör ging es hauptsächlich um das Procedere zur Ermittlung der strafrechtlich relevanten Daten vom Laptop und der zahlreichen USB-Sticks, die durch die Beamten sichergestellt wurden.
 

Neuer Prozesstermin am 27. Januar

Ein Fortsetzungstermin ist bereits anberaumt: Nunmehr findet am 27. Januar ab 9.30 Uhr der nächste Prozesstag im Amtsgericht statt. Es sollen dann vor allem die Zugangsmöglichkeiten zur Wohnung erörtert sowie weitere Zeugen geladen werden, unter anderem zwei weitere Polizeibeamte, die bei der Durchsuchung der Wohnung beteiligt waren.

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