+++ Suhrkamp-Prozess wird am 10. Februar fortgesetzt – Zeugin soll Ratsherrn entlasten

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Der Prozess gegen Henning Suhrkamp ging am heutigen Dienstagvormittag in die zweite Runde. Schon zuvor stritt der Ratsherr den Besitz jeglicher Kinderpornovorwürfe ab. Regelmäßig kam es heute zu überraschenden Wendungen im Gerichtssaal. Zwischenzeitig wurde der Prozess sogar unterbrochen, da die Verteidigung den zuständigen Richter für befangen hält.
 
Neu am zweiten Prozesstag vor dem Amtsgericht Delmenhort ist ein zweiter Strafverteidiger an Suhrkamps Seite. Zu Beginn sagten zwei Zeuginnen aus, die damals die alte Wohnung Suhrkamps beim Seniorenschutzbund ausgeräumt hatten. Damals habe er die Wohnung einfach „zugemüllt“ hinterlassen, darunter etwa 20 Pappkartons mitdiversen Unterlagen und Ordnern. Beim Sortieren der Papiere seien die Ausdrucke mit dem kinder- und jugendpornografischem Inhalt aufgetaucht. Durch das Papierchaos sei aber nicht mehr genau feststellbar, ob die Bilder im Papiercontainer waren oder aber in seiner alten Wohnung.
 

Weitere Zeugen geladen

Als Zeuge sagte auch ein ehemaliger Administrator der PCs beim Seniorenschutzbund aus, zu denen Suhrkamp als auch andere Bewohner offen Zugang gehabt haben. Der Admin bezeugte, schon im Jahr 2011 Auffälligkeiten an einem Rechner bemerkt zu haben, es sei im Internetbrowser nach pornografischen Inhalten gesucht worden. Extra aus Hannover kam auch ein Beamter vom Landeskriminalamt, der erklärte, wie mit solch brisantem Material umgegangen wird. Mit einer Visualisierungssoftware können die betroffenen Bilder und Videos gescannt und anhand von „Hashwerten“ (wie Fingerabdrücke) kategorisiert werden.
Zudem sagte ein Polizeibeamter aus Delmenhorst aus, der Suhrkamps aktuelle Wohnung in der City mit anderen Kollegen durchsucht hatte. Bei der Hausdurchsuchung seien damals mehrere Medien, darunter 7 USB-Sticks und eine Digitalkamera im Wohnzimmerschrank und in einer Umhängetasche sichergestellt worden. Hier sieht Suhrkamps Verteidigung einen Ermittlungsfehler – „die Funde in der Tasche seien nicht dokumentiert worden“, so Rechtsanwalt Bernd Idselis.
 

Befangenheitsantrag abgelehnt

Zudem wollte die Verteidigung eine Zeugin laden, die bezeugen kann, dass Suhrkamp in einem bestimmten Zeitraum mit ihr zusammen war und somit keinen Zugriff auf die Datenträger und das Internet hatte. Doch dem Richter reichte dies nicht als Begründung, es bestehe keine „Konnexität“, so der Richter. Daraufhin äußerte die Verteidigung per Antrag „die Besorgnis der Befangenheit“ des Richters und werteten die Ablehnung ihres Beweisantrags als ausreichendes Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters. Letztlich hat der Zwischenrichter den Antrag auf Befangenheit seitens der Verteidigung abgelehnt. Die Ablehnung eines Beweisantrages reiche dafür bei weitem nicht aus, es gebe keinen „ausreichenden Grund“.
 

Neuer Verhandlungstermin

Um 14 Uhr wurde die Verhandlung mit altem Richter fortgeführt. Suhrkamps Verteidigung hatte ihren Beweisantrag bekräftigt und präziser formuliert, wie die Zeugin Suhrkamp in den benannten Zeiträumen entlasten könne. Der Richter ließ die „enge Bekannte“ von Suhrkamp nun als Zeugin zu. Sie sagte aus, dass sie mit Suhrkamp im Zeitraum vom 24. Dezember 2012 bis 1. Januar 2013 sowie 24. Dezember 2013 bis 1. Januar 2014 „ununterbrochen“ zusammen gewesen sei. Der Staatsanwalt hatte allerdings so seine Zweifel. Suhrkamps Verteidiger wollen nun explizit noch die Daten der gefundenen Dateien analysieren und abgleichen. Der Richter beraumte einen neuen Verhandlungstermin ein. Dieser findet nun am 10. Februar um 9.30 Uhr statt. Fortsetzung folgt.
 
Foto: Henning Suhrkamp mit seinen Verteidigern Benny-Kim Wendler und Bernd Idselis

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