Suhrkamp-Prozess – Auch Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Urteil ein
Erst am Dienstag wurde bekannt, dass Henning Suhrkamp das Urteil gegen ihn nicht akzeptiert und in Berufung geht. Am selben Tag hat auch die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil eingelegt, wie das Amtsgericht Delmenhorst am heutigen Donnerstag, 19. Februar, bestätigt.
Ratsherr Henning Suhrkamp, der wegen des Sich-Verschaffens und des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie zu einer Geldstrafe worden war, ist gegen das Urteil in Berufung gegangen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung ist es nicht rechtskräftig. „Ich bin unschuldig“, schrieb er am vergangenen Dienstag in einer persönlichen Erklärung. Auch Stadtratsmitglied will er weiterhin bleiben.
Temporäre Dateien als Beweismittel
Wie nun bekannt wurde, ist auch die Staatsanwaltschaft am Dienstagnachmittag ebenfalls in Berufung gegangen, wie Amtsgerichtsdirektor Hans-Peter Teetzmann heute auf Nachfrage bestätigt. Die Polizei hatte auf Suhrkamps Laptop auch einschlägige Fotos als temporäre Dateien im Browser-Cache gefunden. „Diesen Aspekt hatte der Richter in seinem Urteil nicht berücksichtigt“, erklärt Teetzmann. Nun fordert die Staatsanwaltschaft, dass auch diese Dateien als Beweismittel Verwendung finden.
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