Stremmels Strafverfahren: Aufsichtsrat war informiert

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Am morgigen Freitag, 4. April, tagen die Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsrat des Klinikums, um über die Zukunft von Dr. Peter Stremmel zu entscheiden. Der Geschäftsführer des Delmenhorster Klinikums war wegen Abrechnungsbetrugs verurteilt worden.

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Die Aufregung ist groß: Nachdem in dieser Woche öffentlich bekannt geworden ist, dass Klinikchef Dr. Peter Stremmel wegen Abrechnungsbetrugs in seiner Zeit als Geschäftsführer des Klinikums Links der Weser in Bremen zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden war, stellt sich die Frage: Kann er weiterhin im Amt bleiben?
 

Strafverfahren war bekannt

Und noch eine weitere Frage ist interessant: Wer wusste wann Bescheid? Oberbürgermeister Patrick de La Lanne sagt auf Nachfrage, er sei am 26. März vom Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Harald Groth per E-Mail und auch von Dr. Peter Stremmel selbst über die Verurteilung informiert worden. Doch entscheidender scheint eine ganz andere Information zu sein: Nach Angaben von Patrick de La Lanne habe Dr. Stremmel kein Geheimnis daraus gemacht, dass gegen ihn das besagte Verfahren laufe. Bereits im Jahre zurückliegenden Vorstellungsgespräch habe Stremmel auf das Verfahren hingewiesen, sagt de La Lanne. Der Aufsichtsrat sei über das Strafverfahren informiert gewesen.
 
Stremmel ist in Delmenhorst bereits seit 2009 im Amt, es hat niemanden überraschen dürfen, dass es irgendwann zu einem Urteil in dieser Angelegenheit kommen wird. Welche Konsequenzen das Urteil für Dr. Stremmel haben wird, könnte sich bereits morgen entscheiden.
 

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