Streifenwagen Am Stadtwall zugeparkt – Autofahrer stehen zwei Strafverfahren bevor

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Bereits letzten Donnerstag, 29. November, wurde gegen 14.30 Uhr ein Streifenwagen der Polizei zugeparkt. Tatort war die Straße Am Stadtwall zwischen den dortigen Bushaltestellen und der Markthalle. Neben der Verkehrsbehinderung fiel den Beamten im Nachhinein noch ein weiteres Vergehen des betreffenden Autofahrers auf.
 
Zwischen den Bushaltestellen Am Stadtwall und der Markthalle stellten die Beamten der Polizei Delmenhorst den Streifenwagen ab. Als sie von der Fußstreife aus der Innenstadt zurückkehrten, war hinter dem Streifenwagen ein PKW abgestellt, der das Wegfahren unmöglich machte. Nachdem erste Ermittlungen zum Auffinden des Fahrers fehlschlugen, zogen die Beamten ein Abschleppen des Wagens in Erwägung. Wenig später erschien der 31 Jahre alte Fahrer bei seinem Auto.
 

Mangelhafter Versicherungsschutz

Gegen ihn wurde ein Verfahren wegen des verkehrsbehindernden Parkens eingeleitet. Der 31-jährige zeigte sich wenig einsichtig und fuhr in Richtung Marktstraße davon. Bei der Bearbeitung der Ordnungswidrigkeit stellten die Beamten später fest, dass der Wagen nicht mehr über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügte. Deshalb wurde gegen den Fahrzeugführer zusätzlich ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz in die Wege geleitet.
 

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