Stadtverwaltung und Polizei kündigen intensivere Kontrollen der Maskenpflicht im öffentlichen Raum an

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Künftig verschärfen sich in Delmenhorst die Überprüfungen, ob Menschen auch tatsächlich der coronabedingten Pflicht nachkommen, einen Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit zu tragen. Vor allem Wochenmärkte, der Einzelhandel und öffentliche Verkehrsmittel stehen dabei unter besonderer Beobachtung. Gemeinsam wiesen die Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch und die Stadtverwaltung jüngst darauf hin.
 
Einige Woche besitzt der neue Bußgeldkatalog zur Niedersächsischen Corona-Verordnung bereits Gültigkeit. Darin wurde von der Landesregierung das Bußgeld für den Verstoß gegen das obligatorische Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an den vorgeschriebenen Orten auf maximal 150 Euro erhöht. Bislang haben die Ordnungskräfte der Stadt Delmenhorst und die Beamten der Polizei Delmenhorst bei den Kontrollen den Fokus hauptsächlich auf Belehrung und Aufklärung gelegt.
 

Zunehmende Infektionszahlen in Deutschland und vermehrte Beschwerden sind der Anlass

Anzeigen wurden überwiegend gegen Personen geschrieben, die sich unbelehrbar und widerspenstig zeigten. In zunehmendem Maße wird von Bürgern darüber geklagt, dass immer mehr Mitbürger zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Wochenmärkten oder im Einzelhandel keine Alltagsmasken aufhaben. Gleichzeitig sind bundesweit steigende Infektionszahlen zu verzeichnen.

Deshalb wird es in den kommenden Wochen zu Schwerpunktkontrollen im öffentlichen Bereich kommen, nachdem das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zuletzt bereits verstärkt in den öffentlichen Verkehrsmitteln kontrolliert wurde. Konsequent werden die Vollzugsbeamten des städtischen Außendienstes und der Polizei Delmenhorst vorgehen, weil festgestellt wurde, dass der bisherige präventive Ansatz nicht bei allen Bürgern den gewünschten Effekt erzielt hat.
 

Dahinter steckt die Absicht, zur Einsicht und zum Umdenken zu bewegen

Mit den Kontrollen wird das Ziel verfolgt, in Bezug auf den Infektionsschutz zu sensibilisieren und eine Verhaltensänderung bei denjenigen Mitmenschen zu erreichen, die bisher keine Masken trugen.
Um der Maskenpflicht nachzukommen, genügt jeder Schutz vor Mund und Nase, der aufgrund seiner Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch zum Beispiel Husten oder Niesen zu verringern.
 

Gesundheitsbedingter Verzicht auf eine Maske ist mit einem Attest zu belegen

Auch selbst geschneiderte Masken, Schals, Tücher und Buffs sind denkbare Alternativen. Wichtig ist aber, dass sowohl der Mund als auch die Nase bedeckt sind. Hingegen ist ein unter der Nase hängender Schutz, der nur den Mund verhüllt, nicht ausreichend.

Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung an den vorgeschriebenen Orten tragen können, wozu beispielsweise Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen gehören, müssen ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung, etwa einen Schwerbehindertenausweis, als Nachweis vorlegen. Kinder im Alter unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.
 
Bild: Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht innerhalb der Öffentlichkeit werden von der Polizei und Ordnungskräften der Stadt in nächster Zeit intensiviert.

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