Stadtrat beschließt Corona-Fonds – 1,5 Millionen Volumen, 400.000 Euro für Härtefälle

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Der Delmenhorster Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung vor den Sommerferien endlcih die Auflage eines 1,5 Millionen Euro schweren Corona-Fonds auf den Weg gebracht. 1,1 Millionen Euro können von örtlichen Betrieben im Rahmen einer Erweiterung der bestehenden sogenannten KMU-Richtlinie abgerufen werden. Für Härtefälle im Bereich Soloselbständige, Familie und Vereine sind zudem 400.000 Euro eingeplant. Die Anträge können ab Mittwoch, 15. Juli gestellt werden. Die neue KMU-Richtlinie gilt ab dem 1. August.

Nach mehreren Monaten Beratung und diversen Anträgen aus den verschiedenen Parteien hat der Stadtrat heute endlich den Corona-Hilfsfonds auf den Weg gebracht. So hat der Rat beschlossen, dass durch eine Änderung der sogenannten KMU-Richtlinie für kleine und mittelständische Unternehmen Geld zur Verfügung gestellt wird.

Mehr Förderung für Arbeitsplatzschaffung und -sicherung

Neben Vereinfachungen in der Abrechnung steigen demnach auch die Fördersummen für die Schaffung und Sicherung von sozialversicherungs­pflichtigen Arbeitsplätzen am Standort Delmenhorst. Die Mindestinvesti­tionssumme ist zudem von 5.000,- Euro auf 2.500,- Euro gesunken, bei gleichzeitiger Ausdehnung der Maximalförder­höhe von 50.000,- Euro auf 75.000,- Euro pro Fall.

Mehr Geld für Internetauftritte und Marketing

Darüber hinaus erhöht sich die Förderintensität bei sogenannten maßnahmenbezogenen Vorhaben, wie etwa der Erstellung von Internetauftritten oder der Durchführung von Marketingmaßnahmen von 50 Prozent auf 90 Prozent der förderfähigen Kosten und die Höchstfördersumme von 1.000,- Euro auf 5.000,- Euro pro Maßnahme.

Auch im Jahr 2021 gibt’s Geld

Das durch die Bereitstellung von 1,1 Millionen Euro ermöglichte erhöhte Budget für die überarbeitete KMU-Richtlinie wird im Jahr 2020 und 2021 bereitgestellt und bleibt bis zur Abwicklung der letzten Zahlung verfügbar.

Alte und neue Richtlinie im Vergleich:

Wen interessiert, was sich genau an der Richtlinie ab dem 1. August ändert: Im Ratsinformationssystem ist die Änderung der KMU-Richtlinie vergleichend (Synopse) mit der derzeit noch gültigen einsehbar.

Antragstellung ab Mittwoch, Infos auf der Internetseite

Im Verlauf  des Mittwoch, 15. Juli sollen die Möglichkeiten der Anstragstellung auf der Internetseite der Stadt Delmenhorst und der dwfg einsehbar sein. Die neue KMU-Richtlinie gilt ab dem 1. August 2020.

400.000 Euro für Härtefälle im Bereich Kinder,

Bildung, Sport und Kultur

Von der Coronakrise besonders Gebeutelte aus den Bereichen der kulturellen und sportlichen Infrastruktur (Vereine, Solo-Selbstständige, kulturelle Anbieter etc.) und damit unmittelbar in Verbindung stehende Gewerbetreibende, können laut heutigem Beschluss zudem einmalig bei aufgrund der Corona-Pandemie entstandenen finanziellen Engpässen einen Härtefallantrag stellen.

Existenzbedrohung als Voraussetzung

Konkret bedeutet dies, „dass der zwingende Sach- und Finanzaufwand in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus den in demselben Zeitraum erwarteten Einnahmen voraussichtlich nicht oder nicht ausreichend bedient werden kann, hieraus eine Existenzbedrohung entsteht und dass alle verfügbaren Zuschüsse (z. B. Bund, und aus den Regelungen des 2. Nachtrages des Landes Niedersachsen – Anlage 4) sowie zumutbare Eigenmaßnahmen (z. B. Verzicht von Vereinsmitgliedern Mitgliedsbeiträge anteilig zurück­zufordern) ausgeschöpft wurden.“

Maximal 5.000 Euro

– auch Geld für Kinderwunschbaum

Die Härtefall-Einzelförderung erfolgt laut Beschluss bedarfsgerecht und beträgt grundsätzlich maximal 5.000 Euro. „Aus dem Härtefallfonds sollen auch Mittel bereitgestellt werden für die Deckung der durch die Corona-Pandemie entstandenen Finanzierungslücke bei der Kinderwunsch­baum­aktion oder auch soweit es sich um Bildungsmaßnahmen handelt, die sich aufgrund der Pandemie als notwendig erweisen, aber nicht durch andere Zuschüsse (z.B. BUT) refinanz­iert werden können“, heißt es in der beschlossenen Vorlage.

Der bis zu dem Maximalbetrag im Einzelfall tatsächliche Zuschuss ergibt sich demnach aus dem vom Antragsteller glaubhaft zu versichernden und nach Ausschöpfung aller sonstigen Zuschuss­möglichkeiten verbleibenden Liquiditätsbedarf.

Gremium entscheidet

Auf die Härtefall-Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Über die Anträge entscheidet ein dreiköpfiges Gremium bestehend aus den städtischen Fachbereichsleitern Rudolf Mattern, Olaf Meyer-Helfers und dwfg-Geschäftsführerin Sina Dittelbach.

 

Darüber hinaus beschloss der Stadtrat eine Haushaltsüberschreitung in Höhe von 623.100 Euro, um im Rahmen des DigitalPakts Schule von Bund und Land kurzfristig digitale Endgeräte für Schüler anzuschaffen. Aufgrund einer hundertprozentigen Förderung bekommt die Stadt Delmenhorst diese Ausgabe komplett erstattet.

 

Foto oben: Örtliche Betriebe können nun mehr Fördergeld beantragen.

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