Stadt Delmenhorst hebt Gebühren für Sonderaktionen vor den Einzelhandelsgeschäften auf

Aktuell hat die Stadtverwaltung in Delmenhorst bekanntgegeben, dass die bislang von den Einzelhändlern erhobenen Gebühren für im Bereich vor den Geschäften durchgeführte Aktionen aufgehoben werden. Zielsetzung sei es, die Kaufleute zu entlasten, zugleich die Aufenthaltsdauer der Kunden in der Innenstadt zu erhöhen und die Attraktivität und Kundenfrequenz zu steigern.

Lange Zeit hatten die Kaufleute sich von der Stadt Delmenhorst mehr Unterstützung gewünscht, um wieder mehr Menschen in die Fußgängerzone der Innenstadt zu locken. Darüber hinaus erwies sich die bislang existente Sondergebührenordnung nicht selten als intransparent bis missverständlich. In der Vergangenheit mussten Sonderaktionen, die unmittelbar vor den Geschäften durchgeführt wurden, nicht nur im Vorfeld angemeldet und genehmigt, sondern dafür auch teils nicht unerheblichen Sondergebühren gezahlt werden.

So hieß es in der entsprechenden Satzung beispielsweise: „Sondernutzungen für Veranstaltungen, die im überwiegenden öffentlichen Interesse liegen, sind gebührenfrei.“ Wie das allerdings in konkreten Fällen definiert wird und in welcher Konstellation die Aktion mit dem eigentlichen Geschäftszweck der jeweiligen Händler im Zusammenhang stehen darf oder muss, verblieb im Ermessensspielraum der Behörde.

Praktisch bedeutete das: Ob ein „öffentliches Interesse“ erkennbar war oder die Aktion sich im direkten Zusammenhang mit den Geschäftsinteresse der Einzelhändler etwa als Promo sehen ließ, wurde oftmals zum Vabanque-Spiel mit frei schwebender Planbarkeit. Sofern die Gebührenpflicht festgestellt wurde, konnte abhängig vom Platzbedarf leicht mal eine Rechnung mit bis zu 270,50 Euro ins Haus flattern.

Fakt war, dass Einzelhändler bei öffentlichkeitswirksamen Aktionen üblicherweise von der Verwaltung zur Kasse gebeten wurden, obschon die in unterschiedlichster Ausprägung ansprechende Akzente für Bürgerinnen und Bürger als auch Touristen setzten; sei das mit Spielen für Kinder oder schlichten Informationen zum Sortiment. Eine Grenze zwischen öffentlichem und rein eigengeschäftlichem Interesse ließ sich zuweilen nur schwer ziehen. Eine gebührenpflichte Grauzone, die im Vorfeld nicht selten Unsicherheit aufkommen ließ.

Nun wurden die Stimmen offensichtlich gehört, die Gebühren sollen nach der letzten Sitzung des Ausschusses für Bürgerangelegenheiten und Sicherheit aufgehoben bzw. ausgesetzt werden. Die geplante Änderung wird von den Delmenhorster Einzelhändlern begrüßt, obschon die künftig nicht frei von Bürokratie sein wird. Spontaneität bleibt überschaubar.

Weiterhin wird eine Antragspflicht bestehen. Gewährleistet bleiben soll damit eine ordnungsgemäße Regulierung im Stadtbild, wie unmittelbar aus der Novelle der Satzung zu entnehmen ist.  Gleichwohl müsse weiterhin bei den Anträgen geprüft werden, wie viel Raum die Aktionen einnehmen oder gar Hindernisse in der City darstellen könnten. Selbstverständlich solle sich nichts daran ändern, dass etwa für Behinderte mit Rollstühlen oder Rollatoren der barrierefreie Zugang ermöglicht wird.

 

 

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