Staatsanwaltschaft Oldenburg erhält Obduktionsbericht zu Qosay K. – Organversagen festgestellt

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Im Fall des am 5. März in Polizeigewahrsam kollabierten 19-jährigen Delmenhorsters Qosay K., der tags darauf in einem Krankenhaus in Oldenburg ums Leben kam, ist heute (8. April) bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg der vorläufige Obduktionsbericht eingetroffen. Auf Anfrage von Delmenews formulierte die Staatanwaltschaft Oldenburg eine Pressemitteilung dazu. Demnach trat der Tod dadurch ein, dass aus noch nicht geklärter Ursache mehrere lebenswichtige Organe versagten.

Seit heute liegt der Staatsanwaltschaft Oldenburg das Protokoll der rechtsmedizinischen Untersuchung vor. Aus diesem ergibt sich, dass Quosay K. an einem Multiorganversagen verstorben sei, dessen genaue Ursache unbekannt ist. Es konnte dem Bericht zufolge eine massive Einblutung im gesamten Magen-Darm-Trakt mit aufgelöster Schleimhaut festgestellt werden. Zudem habe der Inhalt des Verdauungskanals Auffälligkeiten aufgewiesen, sodass eine Vergiftung mit Fremdsubstanzen als Todesursache in Betracht komme.

Es bedarf weiterer Untersuchungen um Klarheit zu schaffen

Des Weiteren seien Beide Lungen maximal blutig-wässrig eingelagert gewesen, sodass auch akutes Lungenversagen nachvollzogen werden könne. Aus rechtsmedizinischer Sicht sind zur weiteren Aufklärung zusätzliche toxikologische, mikrobiologische und neuropathologische Untersuchungen erforderlich. Von der Staatsanwaltschaft Oldenburg wurden diese bereits in Auftrag gegeben. Sie sind umfangreich, nicht zu beschleunigen und dauern derzeit noch an.

Todesursache lässt sich noch nicht zweifelsfrei benennen

Im Rahmen der äußeren Leichenschau konnten bei Qosay K. auch Verletzungen in Form von Einblutungen am Kopf sowie Verletzungen im Bereich des Kinns und der Wange festgestellt werden, die sich mit der körperlichen Auseinandersetzung mit den Polizeibeamten in Einklang bringen lassen. Schädel, Schädelbasis sowie Genick seien jedoch unversehrt.

Dem Untersuchungsbericht zufolge erscheinen diese Befunde im Hinblick auf die Todesursache jedoch irrelevant. Hinweise auf massive stumpfe Gewalt gegen den Kopf oder Körper hätten sich nicht ergeben. Es ist bei der derzeit noch nicht vollständigen Erkenntnislage schlichtweg nicht möglich, eine hinreichend fundierte Aussage über die Todesursache des jungen Mannes zu treffen. Mutmaßungen wird die Staatsanwaltschaft Oldenburg insoweit nicht anstellen.

Involvierte Polizisten und Rettungskräfte wurden von der Familie des Opfers angezeigt

Nunmehr hat die Familie von Qosay K. Strafanzeige gegen sämtliche an dem Einsatz beteiligten Polizeibeamten und Rettungssanitäter wegen aller infrage kommenden Delikte erstattet. Aufgrund dessen sind Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der unterlassenen Hilfeleistung eingeleitet worden.

Unabhängig davon wurden und werden die Umstände, die zum Ableben des 19-Jährigen führten, von der Staatsanwaltschaft Oldenburg von Amts wegen aufgeklärt. Belastbare Hinweise darauf, dass der Eintritt des Todes fremdverursacht war, haben sich bislang nicht ergeben. Ob und in welcher Form den Beschuldigten schlussendlich ein strafrechtlich relevanter Vorwurf zu machen ist, ist unter anderem auch von dem Ausgang der weiteren Untersuchungen abhängig.

Bild: Nach den bisherigen rechtsmedizinischen Befunden starb Qosay K. an Organversagen. Der Auslöser dafür konnte noch nicht bestimmt werden.

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