Soforthilfe für Kultureinrichtungen berücksichtigt auch Künstler – Zuschuss reicht bis zu 25.000 Euro

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Kürzlich gab die Delmenhorster Wirtschaftsförderungsgesellschaft (dwfg) bekannt, dass Künstler während der anhaltenden Corona-Krise Fördermittel beantragen können. Denn die Kunstschaffenden werden von der Soforthilfe des Landes für Kultureinrichtungen mitbedacht. Ihnen kann mit bis zu 25.000 Euro unter die Arme gegriffen werden.
 
Damit Künstlern schnell und unbürokratisch finanziell geholfen werden kann, bezog die Niedersächsische Landesregierung diese Berufsgruppen bei der Antragsstellung ausdrücklich mit ein. Entsprechend haben soloselbständige Künstler, Freiberufler und Kulturschaffende sowie Klein- und Kleinstunternehmen ab sofort die Möglichkeit, bei der Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen (N-Bank) einen Antrag auf „Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen“ zu stellen.
 

Eine coronabedingte existenzbedrohende Lage muss vorliegen

Zusätzlich haben Start-Ups, wirtschaftlich aktive Vereine und vergleichbare Kultureinrichtungen, die bislang noch nicht von der Bundesförderung profitierten, die Chance, eine Soforthilfe zu beantragen. Abhängig von der Beschäftigtenzahl im Unternehmen können sich die Antragssteller um einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 25.000 Euro bemühen. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich in wirtschaftlicher Existenznot befinden und diese auf die Corona-Krise zurückzuführen ist.
 

Abhilfe für auf Betriebskosten beruhenden Zahlungsengpässen leisten

Mit der Soforthilfe soll der erwerbsmäßige Sach- und Finanzaufwand, wozu zum Beispiel gewerbliche Mieten, Pachten oder Leasingraten gehören, und damit einhergehende Liquiditätsengpässe reduziert werden. Für die Lebenserhaltungskosten von Einzelpersonen, private Alters-und Krankenversicherungen sowie Personal- und Sozialversicherungskosten und mögliche Steuerzahlungen kommt die Soforthilfe nicht auf.
 

Ansprechpartner sind bei der dwfg verfügbar

Die Wirtschaftsförderer der dwfg, Patrick Rodenberg und Timo Erdelmeier, nehmen sich den Fragen zu den jeweiligen Programmen an. Sowohl weiterführende Informationen zum Soforthilfeprogramm als auch die erforderlichen Antragsformulare sind auf der Webseite der N-Bank https://www.nbank.de/ unter der Rubrik Soforthilfe zu finden.

Außerdem erarbeitete die Industrie- und Handelskammer (IHK) Oldenburg ein Tutorial für die Antragsstellung, das die Beantragung für Antragssteller vereinfachen soll. Über folgenden Link besteht Zugriff: https://ihk-oldenburg.readyplace.net/public/tutorial/5e85d7acc58f7700607c64e9
 
Beispielbild: Künstler können in einer prekären Wirtschaftslage, die durch die Corona-Krise verschuldet ist, Förderanträge um Soforthilfe des Landes Niedersachsen für Kultureinrichtungen stellen. Bildquelle: Fotolia

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