Shutdown wird bis zum 14. Februar fortgesetzt – Medizinische Masken im ÖPNV und beim Einkauf tragen

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung

Gestern, 19. Januar, berieten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer über die Corona-Maßnahmen und beschlossen, dass alle aktuell bestehenden Maßnahmen bis zum Sonntag, 14. Februar, verlängert werden. Das trifft auch auf den seit dem 16. Dezember verhängten harten Shutdown zu. Während eine bundesweite Ausgangssperre, die im Vorfeld im Raum stand, nicht angeordnet wurde, wurden zwei weitere Neuerungen vereinbart.
 
Entschieden wurde, dass in Zukunft für Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und Bürger während des Einkaufs in Geschäften eine verschärfte Maskenpflicht gilt. Statt irgendeiner Mund-Nasen-Bedeckung müssen dann jeweils medizinische Masken getragen werden. Aufgesetzt werden dürfen dort also ausschließlich blau-weiße OP-Masken, FFP2-Masken oder KN95-Masken.
 

Arbeitgeber sollen ihre Mitarbeiter je nach Möglichkeit ins Homeoffice schicken

Damit Kontakte im ÖPNV verringert werden können, werden die Unternehmen in die Pflicht genommen, dem Personal das Arbeiten von zu Hause aus zu erlauben. Wenn es die Tätigkeiten zulassen und die Möglichkeit zum Wechsel ins Homeoffice besteht, soll das Angebot für Homeoffice gewährt werden. Vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird das in einer Verordnung geregelt werden.
 

Noch steht die Aufnahme der Neuerungen in die Corona-Verordnung aus

Der genaue Zeitpunkt für das Inkrafttreten der verschärften Maskenpflicht und der Regelung für das Homeoffice steht noch nicht fest. Allerdings sollen die Bund-Länder-Beschlüsse vom 19. Januar zeitnah in die Niedersächsische Corona-Verordnung eingefügt werden. Solange hat die aktuelle Fassung der Corona-Verordnung, die seit dem 10. Januar Gültigkeit besitzt, noch Bestand.
 

Präsenzpflicht für Schüler, die im Wechselmodell Unterricht haben, ist aufgehoben

Vom Niedersächsische Kultusministerium wurden die derzeit bestehenden Reglungen ebenfalls bis zum 14. Februar ausgeweitet. Neu ist dabei, dass für jegliche Schüler, die momentan nach dem Wechselmodell mit halben Klassen, also dem Szenario B, unterrichtet werden, die Anwesenheitspflicht entfällt und die Chance auf kompletten Distanzunterricht beziehungsweise Homeschooling nach dem Szenario C besteht.

Grund- und Förderschulen:
18. Januar bis 14. Februar: Szenario B (Wechselmodell mit Notbetreuung) + Aufhebung der Präsenzpflicht (Möglichkeit zum Distanzlernen)

Abitur- und Abschlussklassen:
11. Januar bis 14. Februar: Szenario B (Wechselmodell) + Aufhebung der Präsenzpflicht (Möglichkeit zum Distanzlernen)

Alle weiteren Jahrgänge und berufsbildende Schulen:
11. Januar bis 14. Februar: Szenario C (Distanzlernen)

Notbetreuung:
Für Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 6 in den Szenarien B und C, die nicht der Präsenzlerngruppe angehören.
 

Elternbeiträge fallen weg, wenn Kinder im Januar drei Tage nicht zur Kita gebracht werden

Kindertageseinrichtungen bleiben weiterhin im Szenario C und sind daher grundsätzlich geschlossen. Bis zur Hälfte der Gruppenstärke steht eine Notbetreuung zur Verfügung. Für Kinder, die bis zum Sonntag, 31. Januar, an wenigstens drei Tagen durchgängig keinen Gebrauch von der Betreuung machen, werden die Elternbeiträge gestrichen. Ohne Antrag wird die Stadtverwaltung deren Erstattung vornehmen. Weitere Informationen zum Schul- und Kitabetrieb hält das Niedersächsischen Kultusministerium bereit.
 
Beispielbild: Um zwei weitere Wochen werden der Shutdown und die aktuell geltenden Corona-Maßnahmen ausgedehnt. Zwei Maßnahmen werden sogar verschärft. Bildquelle: Adobe Stock

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert