„Sexbeichten Delmenhorst“ – Facebook-Seite mit strafbarem Porno-Inhalt?

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung

Facebook-Seiten mit Beichten verschiedenster Art kursieren schon seit längerem in dem sozialen Netzwerk. Doch ist die Seite „Sexbeichten Delmenhorst“ rechtlich wohl anscheinend verboten, weil sie pornografische Inhalte verbreitet.
 
Seit einiger Zeit gibt es auf Facebook einen neuen Trend: User teilen anonym ihre Beichten in öffentlichen Facebook-Gruppen oder -seiten und geben sie somit der gesamten Community preis. Auch Minderjährige haben also darauf Zugriff. Dies ist so lange unproblematisch, wie die Beiträge nicht gegen das Gesetz verstoßen. Die Facebook-Seite „Sexbeichten Delmenhorst“, auf der Menschen anonym von ihren Sexerlebnissen berichten können, scheint jedoch nach den Paragraphen 184 und 184d StGB zumindest einzelne Posts mit pornografischem Inhalt zu beinhalten. Zu diesem Schluss kommt die Delmenhorster Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter.
 
„Grundsätzlich ist Pornografie nicht nur in Bildern oder Videos definiert, sondern es gibt auch pornografische Schriften, das heißt, auch Textveröffentlichungen können grundsätzlich unter Pornografie fallen. Hier ist jeweils eine Einzelfallprüfung vorzunehmen, einige Berichte unter ‚Sexbeichten Delmenhorst‘ könnten jedoch darunter fallen.“ Als Beispiel nennt sie einen Post, in dem Oralverkehr hinter einer Telefonzelle geschildert wird. Und sie fügt hinzu: „ Das Verbreiten pornografischer Schriften in den Medien – hier Facebook – ist strafbar.“
 
Freiheitstrafe könnte drohen
Damit wäre laut Seiter derjenige, der die Seite eingerichtet hat, mindestens wegen Anstiftung zur Verbreitung nach §§184, 184d STGB und diejenigen, die die Posts eingereicht haben wegen Verbreitung nach §§184, 184d StGB strafbar. Und das mit drastischen Konsequenzen: „Hier ist eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr normiert pro Fall, das heißt bei dem Gruppengründer könnten sich die Fälle so aufsummieren, dass durchaus von einer Freiheitsstrafe von über zwei Jahre möglich wären, diese könnte dann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.“ Seiter rät: „Man sollte grundsätzlich vorsichtig sein, was man in Facebook so postet.“
 
Hohe Hürden für Alterscheck
Anders wäre der Fall, wenn die Gruppe geschlossen und somit nur für Mitglieder über 18 Jahren zugänglich wäre: „Hier hat die Rechtsprechung aber hohe Anforderungen gestellt. Es ist mindestens der Personalausweis zu überprüfen, eher noch das PostIdent- Verfahren anzuwenden, welches auch beim Ebay-Verkauf von FSK 18 Filmen gefordert wird“, so Seiter.

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert