Schüsse auf den Mann mit der Axt in Delmenhorst: Erste Hintergründe

Wie bereits berichtet, hat am Montagabend ein Polizeibeamter einen 25-jährigen Delmenhorster niedergeschossen und dabei schwer verletzt, weil der ihn mit einer Axt attackiert hatte. Nun gibt es erste Erkenntnisse zu den Hinteregründen der Tragödie.

Die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta hatte noch in der Nacht den Tatort übernommen, Spuren gesichert und die Ermittlungen aufgenommen. Letztere ergaben, dass es im Vorfeld zu Streitigkeiten in einem Mehrfamilienhaus in der Gerhart-Hauptmann-Straße gekommen ist, an denen auch der 25-jährige Mann beteiligt war. Im Rahmen dieser Streitigkeiten wurde auch ein 32-jähriger Mann aus Delmenhorst leicht verletzt. Ein Hausbewohner hatte den Notruf abgesetzt und im weiteren Verlauf hatte der 25-jährige Mann dann aus seiner Wohnung eine Axt geholt und das Haus verlassen.

Ermittlungsverfahren auch gegen den Schützen

Nach ersten Angaben von Zeugen, begab sich der 25-Jjährige von der Gerhart-Hauptmann-Straße lautstark und in bedrohlicher Art und Weise auf den Parkplatz eines Bekleidungsgeschäftes in der Straße Am Wehrhahn und schlug dort mit der Axt auf einen Pkw ein. Als die hinzugerufene Polizei  eintraf, griff er unvermittelt einen 27-jährigen Beamten mit der Axt an, woraufhin es zur Schussabgabe gekommen ist.

Der schwer verletzte Mann wurde umgehend durch die Polizei notversorgt und in ein Krankenhaus gebracht. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte eingeleitet. Zur Prüfung, ob sich der Polizist aufgrund des Schusswaffeneinsatzes strafbar gemacht haben könnte, hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Gefährlichen Körperverletzung eingeleitet.

Die Ermittlungen zum Schusswaffeneinsatz, den Umständen des Angriffes sowie des Sachverhaltes im Vorfeld dauern aktuell an. Weitere Einzelheiten oder Hintergründe – auch zu den Streitigkeiten -, genaue zeitliche und örtliche Abläufe können derzeit nicht bekannt gegeben werden und sind Teil der Ermittlungen. Das gilt auch für den Fall, dass Passanten bedroht worden sind.

Bildquelle: NonstopNews / Peter Will

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