Über Revisionen im Högel-Prozess noch nicht entschieden

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Vor gut drei Monaten ging der Prozess um Ex-Krankenpfleger Niels Högel zu Ende. Doch noch immer ist das Urteil nicht rechtskräftig. Grund dafür sind zwei Revisionen, über die noch nicht entschieden wurde.
Högel selbst hat nach dem Urteil Anfang Juni Revision eingelegt. Auch ein Nebenkläger war mit dem Urteil – lebenslange Haft für 85 Morde – nicht einverstanden und machte vom Rechtsmittel Gebrauch. Laut Torben Tölle, Richter am Landgericht Oldenburg, liegen die Revisionen aktuell beim Bundesgerichtshof (BGH). Der prüft, ob es beim Verfahren Rechtsfehler gab. Es müsse noch abgewartet werden, was dabei herauskomme, betonte Tölle.

Urteilsbegründung verschickt

Unabhängig von den beiden Revisionen hat das Landgericht Oldenburg, von dem Högel verurteilt wurde, seine schriftliche Urteilsbegründung an die Verfahrensbeteiligten verschickt. An die Medien soll die Begründung im Wochenverlauf versandt werden. Das Urteil wurde im Juni mündlich verkündet.
Wichtig sind die Revisionen im Zusammenhang mit weiteren Prozessen, bei denen die Mitschuld anderer Beschäftigter an Högels Mordserie geklärt werden sollen. In den Krankenhäusern in Delmenhorst und Oldenburg hatte Högel jahrelang unerkannt Patienten totgespritzt. Ob Ex-Kollegen und Vorgesetzte davon wussten, soll juristisch geklärt werden. Bis die Revisionen geklärt sind, dürften sich die neuen Prozesse verschieben.
Foto: Über die Revisionen, die Niels Högel (Foto) und ein Nebenkläger gegen das Urteil eingereicht haben, ist noch nicht entschieden worden.

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