Restaurant in der Stedinger verstößt gegen Abstandsregeln – Große Gesellschaft feiert zusammen

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Am vergangenen Samstag, 23. Mai, fiel gegen 18 Uhr auf, dass der Betreiber eines Restaurants in der Stedinger Straße die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus bewusst missachtete. Vor dem Hintergrund der Neuinfektionen im Zusammenhang mit einer Wiedereröffnung eines Restaurants im Landkreis Leer sollte dieser Vorfall nachdenklich stimmen. Wegen mehrerer Verfehlungen muss sich der Restaurantbetreiber verantworten.
 
Polizeibeamte stellten fest, dass sich in dem Restaurant mindestens 40 Gäste einer Feiergesellschaft aufhielten. Der Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Tischen wurde ebenso wenig eingehalten wie der Mindestabstand von anderthalb Metern zwischen den Gästen. Um eine etwaige Infektionskette nachvollziehen zu können, sind Betreiber von Gaststätten zudem zur Dokumentation von Personalien der Gäste verpflichtet. Auch dieser Pflicht kam der Betreiber nicht nach.
 

Maximal drohen 25.000 Euro Strafe

Er wurde schließlich aufgefordert, die Veranstaltung aufzulösen. Gegen ihn wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz eingeleitet. Das Bußgeld kann bis zu 25.000 Euro betragen. Weiterhin sind die Bürger zu verantwortungsbewusstem Handeln angehalten. Wird bei einem Besuch eines gastronomischen Betriebs bemerkt, dass vorgeschriebene Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus nicht eingehalten werden, so sollte die Gaststätte aus Schutz vor einer Infektion verlassen werden.

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