Reihenweise falsch geparkt beim Autofrühling: Biker erhalten Ticket, teilweise Unverständnis

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Beim Autofrühling am vergangenen Wochenende haben etliche Motoradfahrer in der Bahnhofstraße falsch geparkt. Sie wurden von der Polizei aufgeschrieben und werden einen Verwarngeldbescheid bekommen. Nicht alle Biker zeigen dafür Verständnis.
Stefan Schulze ist verärgert. Er gehört zu einem von rund 50 Motorradfahrern, dessen Motorrad am vergangenen Wochenende von der Polizei aufgeschrieben wurde. Sein Motorrad stand an der Bahnhofstraße vor dem Möbelhaus Reinecke, wo es nicht hätte stehen dürfen. So wie er parkten zahlreiche Motoradfahrer an diesem Tag in der Bahnhofstraße, in der Überzeugung, damit Teil der Bikermeile zu sein. „Was für einen Sinn macht eine Bikermeile ohne Motorräder?“, fragt er. Auch Lars Petersen, der für die Organisation der Bikermeile des Autofrühlings zuständig war, sagt: „Sinn und Zweck einer Bikermeile ist es, dass dort Motorräder stehen. An der Stelle standen immer Motorräder.“
Bereich außerhalb der Veranstaltungsfläche
Das Problem ist allerdings: Der besagte Bereich lag außerhalb der offiziell abgesperrten Veranstaltungsfläche. Axel Langnau, Geschäftsführer der dwfg, die den Autofrühling veranstaltet hat, sagt auf Nachfrage: „Die Genehmigung für die Veranstaltungsfläche endete am Anfang der Fußgängerzone. Alles, was außerhalb dieser Fläche passiert, entzieht sich dem Einfluss des Veranstalters.“
Eindeutige Rechtslage
Eine Fußstreife der Polizei, nicht wie vereinzelt vermutet die Stadt Delmenhorst, hat rund 50 falsch geparkte Motorräder aufgeschrieben. Polizeisprecherin Désirée Krikkis sagt auf Nachfrage: „Der Bereich war zum Teil massiv zugeparkt.“ Die Beamten seien auch von einigen Motorradfahrern angesprochen worden, woraufhin diese ihr Motorrad umgeparkt hätten. Den Einwand, dass an der Stelle in den Vorjahren auch Motorräder gestanden hätten, lässt Krikkis nicht gelten. „Nur weil es schon so gemacht wurde, gibt es keinen Freifahrtschein.“
Die Motorradfahrer erwartet jetzt ein Verwarngeld ab 15 Euro Höhe, je nachdem, ob das Motorrad „nur“ verbotswidrig im Halteverbot abgestellt worden war oder ob es sich um verbotswidriges Parken auf dem Gehweg handelt. Dass die Bikes dort unberechtigt standen, gibt auch Stefan Schulze zu. Er hätte sich jedoch an einem Veranstaltungstag mehr Fingerspitzengefühl gewünscht.
Foto oben: Zahlreiche Motorradfahrer erwartet ein Verwarngeld wegen Falschparkens.

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